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Leipzig - sichere Metropole in Europa

Leipzig ist heute eine sichere Metropole in Europa mit einer im Bundesvergleich durchschnittlichen Kriminalitätsrate. Die Straftaten insgesamt sind seit Jahren kontinuierlich rückläufig.

Gefragt nach dem Sicherheitsempfinden der Leipzigerinnen und Leipziger konstatieren im Ergebnis der "Umfrage zur Sicherheit in Leipzig 2007" dennoch knapp 45 Prozent einen Anstieg der Straftaten insgesamt in den letzten fünf Jahren. Dies belegt die deutliche Diskrepanz zwischen empfundener Kriminalität und objektiver Sachlage. Die Erhöhung der Polizeipräsenz ist aus Sicht der befragten Leipzigerinnen und Leipziger die dringlichste Maßnahme für mehr Sicherheit in Leipzig.

Die nachfolgenden Leitlinien sind Rahmen und Orientierung behördlichen Handelns kommunaler und staatlicher Stellen zur gemeinsamen Verantwortung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig.

Öffentliche Sicherheit Vorraussetzung für Lebensqualität und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Die öffentliche Sicherheit und Ordnung auf der lokalen Ebene ist eine wesentliche Voraussetzung für die Lebensqualität und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Stadt. Eine lebendige, lebensfrohe Stadt, die das subjektive Sicherheitsgefühl des Einzelnen stärkt und gleichzeitig fördert, ist
unverzichtbare Bedingung für den inneren Zusammenhalt und für die Solidarität zwischen den Generationen. Kommunale Sicherheit ist vor allem Prävention in allen Lebensbereichen.

Die Zielstellung einer sicheren Stadt Leipzig wird durch Ergänzung der jeweiligen Kompetenzen grundsätzlich ressortübergreifend interdisziplinär und interinstitutionell erreicht. Für die Wahrnahme der Aufgaben der Gefahrenabwehr ist die Stadt Leipzig als Orts- und Kreispolizeibehörde und die Polizeidirektion Leipzig als Polizeivollzugsdienst zuständig. Die Sicherheitspartner bekennen sich zu einem konstruktiven, ergebnis-orientierten Zusammenwirken bei der Umsetzung der strategischen
und täglichen Aufgabenstellungen.

Leitlinien sind Selbstbindung für Stadt Leipzig und Polizeidirektion Leipzig

Diese Leitlinien stellen eine Selbstbindung der Stadt Leipzig und der Polizeidirektion Leipzig, Sicherheitspartner in gemeinsamer Verantwortung, zu Maßnahmen der Organisation und Information sowie optimalem Ressourceneinsatz dar, um weitere Synergieeffekte auf nicht schon verbindlich geregelten Aufgabenfeldern zu erzielen. Sie werden von der Landesdirektion Leipzig als Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde begrüßt.

Als Instrument zur Umsetzung der Leitlinien wird der Kriminalpräventive Rat der Stadt Leipzig (KPR) als durch Polizei und Stadtverwaltung paritätisch geführtes Koordinationsgremium entsprechend beauftragt.

 

Leitlinien

  1. Stadt Leipzig, die Polizeidirektion Leipzig und die Landesdirektion Leipzig tauschen sich regelmäßig über die aktuelle Sicherheitslage aus. Sie setzen sich insbesondere mit neuen Entwicklungen, welche die Sicherheit und Ordnung beeinträchtigen, frühzeitig im Rahmen der Prävention, Intervention und Repression auseinander.
  2. Der Kriminalpräventive Rat ist das gemeinsame Gremium der kommunalen und staatlichen Kriminalprävention und fungiert als Koordinationsgremium im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Leipzig. Dieses Gremium hat eine beratende Funktion und bereitet eigeninitiativ oder im Auftrag Entscheidungsvorschläge für die Behördenleiter vor.
  3. Neben der Beseitigung von Störungen und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung werden insbesondere die Ursachen hierzu behördenübergreifend analysiert. Durch gemeinsames Handeln und der Erarbeitung abgestimmter Konzepte werden durch die Sicherheitspartner zielorientierte Lösungsansätze verfolgt.
  4. Präventivmaßnahmen zur Verhinderung und Entstehung von Kriminalität, Gewalt und Verwahrlosung sind nach Überzeugung der Sicherheitspartner der richtige und erste gemeinsame Ansatz. Die Sicherheitspartner verpflichten sich behördenintern und behördenübergreifend diese Aufgabe aktiv umzusetzen.
  5. Die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie die Maßnahmen zur Gefahrenabwehr obliegen den zuständigen Behörden im Rahmen ihrer gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Kriminalitätsfördernden und -begünstigenden Faktoren ist behördenübergreifend entgegenzuwirken. Die Sicherheitspartner setzen sich für die erforderliche, bedarfsgerechte sachliche und personelle Ausstattung der Sicherheitskräfte ein.
  6. Die Durchsetzung von Ordnungsrecht und Gefahrenabwehr ist gemeinsame Aufgabe der Sicherheitspartner. Zur Beseitigung auf das Stadtgebiet bezogener Gefahrenlagen erlässt die Orts- und Kreispolizeibehörde Satzungen, Polizeiverordnungen, Allgemeinverfügungen oder ergreift andere geeignete Gefahrenabwehrmaßnahmen. Soweit die Polizeidirektion davon betroffen ist, wird sie im Vorfeld einbezogen.
  7. Tendenzen von Bedrohungen, Gewalt und Verwahrlosung sind insbesondere im öffentlichen Bereich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln zu begegnen. Die Maßnahmen der Kriminalitätsprävention haben dabei stets Vorrang vor Repressionsmaßnahmen.
  8. Eine konsequente öffentliche Präsenz von Kräften der Sicherheitspartner führt unmittelbar zu mehr Sicherheit und einer erheblichen Steigerung des Sicherheitsempfindens der Bürger. Das schnelle Eingreifen der Bediensteten ist im Bedarfsfall das wichtigste Mittel zur Kriminalprävention. Eine Erhöhung der Präsenz im öffentlichen Raum der Stadt Leipzig ist dringend geboten.
  9. Im Falle einer Interessenkollision zwischen Sicherheit und Ordnung und anderen erforderlichen Aufgaben ist einvernehmlich nach gemeinsamen getragenen Lösungen zu suchen, wobei dem Ziel "ein sicheres Leipzig" im Abwägungsprozess herausgehobene Bedeutung zukommt.
 
 

deli.cio.us Mister Wong

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