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Aktuelles aus dem Fundbüro

Die Versteigerungstermine für dieses Jahr stehen fest.

  • Wann, wo und was versteigert wird in unserem Überblick

 
Online-Versteigerungen
Das Fundbüro versteigert regelmäßig diverse Fundsachen auf der Plattform www.zoll-auktion.de.  
 

 

So erreichen Sie uns

Prager Straße 130
Seiteneingang zwischen Haus A und B
04317 Leipzig

Tel: 0341 123-8400
Fax: 0341 123-8402
E-Mail: fundbuero@leipzig.de

Öffnungszeiten für persönliche Vorsprache

Dienstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr.
Donnerstag nach Terminvereinbarung
Freitag nach Terminvereinbarung

Telefonische Erreichbarkeit für Suchanfragen und Terminvereinbarung

Mittwoch, Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 14:30 Uhr
Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Fundsachen können in jedem Bürgeramt der Stadt Leipzig, in jeder Polizeidienststelle und natürlich im Fundbüro abgegeben werden.
 

 

Informationen für den Verlierer

Das Fundbüro der Stadt Leipzig nimmt im Jahr ca. 20.000 Fundsachen an. Diese werden durch Privatpersonen, Kaufhäuser, die Polizei aber auch durch die Leipziger Verkehrsbetriebe an uns übergeben.

Verkehrsfunde aus Zügen oder von Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG werden im dortigen Fundservice aufbewahrt. Hotline: 01805/99 05 99 (0,12 Euro/min. aus dem deutschen Festnetz).

Bitte beachten Sie: Es dauert immer einige Tage bis Fundgegenstände bei uns abgegeben werden.

Sind Sie anhand der Fundsache als Eigentümer ermittelbar, werden Sie durch das Fundbüro direkt angeschrieben. Die Herausgabe der Fundgegenstände erfolgt dann gegen eine entsprechende Verwaltungsgebühr. Im Ausnahmefall werden Ihnen die Fundstücke auch zugesandt. Die hierfür entstehenden Auslagen für Portogebühren werden zusätzlich zur Verwaltungsgebühr erhoben.

Damit Sie glaubhaft nachweisen können, dass Sie der Eigentümer des verlorenen Gegenstandes sind, bringen Sie bitte geeignete Nachweise mit. Dies kann sein: Kaufverträge, Kassenbelege, 2.Schlüssel, Schlüsselkarte, Fotos, oder ähnliches.

Möchten Sie Ihre Fundsache von einer anderen Person abholen lassen, benötigt diese unbedingt eine Vollmacht und ein gültiges Personaldokument. Minderjährige Personen benötigen zur Abholung von Fundsachen die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.
 
 

Negativbescheinigung

Als weitere Dienstleistung wird auf Antrag und gegen Entrichtung einer Gebühr von 10 EUR eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) für Bürger und Versicherungen ausgestellt, dass Fahrräder nicht im Fundbüro abgegeben oder als gefunden gemeldet wurden.

Diese Bescheinigung kann frühstens 4 Wochen nach dem Diebstahlstag im Fundbüro beantragt werden. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

  • Nachweise zum Fahrrad wie Fahrradpass, Kaufbelege
  • Anzeige der Polizei
  • Schreiben der Versicherung.

 

 

Informationen für den Finder

Helfen Sie mit, dass der Eigentümer schnell wieder in Besitz seiner verlorenen Gegenstände kommt!

Anzeigepflicht ab 10 Euro

Bitte beachten Sie, dass für Fundsachen ab einem Wert von 10 EUR eine generelle Anzeigepflicht besteht. D.h. Sie müssen den Fund im Fundbüro oder in einem unserer Bürgerämter unverzüglich anzeigen. Bei Funden in öffentlichen Behörden und Verkehrsanstalten (Verkehrsfund) gilt eine sofortige Anzeige und Abgabepflicht der Fundsachen!

Dafür haben Sie als ehrlicher Finder die Möglichkeit, Finderlohn geltend zu machen. Dieses müssen Sie bei der Anzeige der Fundsache gesondert mitteilen.

Weiterhin können Sie bei Abgabe der Fundsache mitteilen, dass Sie nach Ablauf von sechs Monaten das Eigentum an der Fundsache erwerben möchten.

Beachten Sie bitte, dass bei Verkehrsfunden ein Eigentumserwerb ausgeschlossen ist.

Kann innerhalb von sechs Monaten kein Eigentümer ermittelt werden oder werden die Fundsachen nicht abgeholt, so haben Sie die Möglichkeit, das Eigentum an der Sache zu erwerben. Hierfür wird eine entsprechende Gebühr fällig.

Anderenfalls wird diese Sache Eigentum der Stadt Leipzig. In der Regel werden die Sachen dann einem wohltätigem Zweck zugeführt oder versteigert.

Die Rechtsgrundlagen rund um den Fundgegenstand sind in den §§ 965 bis 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu finden.


 
 
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Auktionator
 
 
 

Versteigerungen

In regelmäßigen Abständen veranstaltet die Stadt Leipzig Fahrrad- und Fundsachenversteigerungen.

31. März 2012 - Werk 2 (Kochstraße 132)
Allgemeine Fundsachen, Technik und Fahrräder
Besichtigung ab 10.30 Uhr
Beginn 11 Uhr

25. August 2012 - Schönauer Park (zum Schönauer Parkfest)
Allgemeine Fundsachen, Technik und Fahrräder
Besichtigung ab 10.30 Uhr
Beginn 11 Uhr

10. Oktober 2012 - Moritzbastei
Fahrräder
Besichtigung ab 10.30 Uhr
Beginn 11 Uhr

Wichtiger Hinweis: Zu unseren öffentlichen Versteigerungen ist nur Barzahlung möglich.

Neben den öffentlichen Auktionen bietet das Fundbüro auf der Internetseite www.zoll-auktion.de verwertbare Fundsachen zum Verkauf an.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen viel Erfolg beim Mitbieten!

 

Aus organisatorischen Gründen bleiben Änderungen vorbehalten! Weitere Informationen dazu
entnehmen Sie bitte den aktuellen Bekanntmachungen im Leipziger Amtsblatt.

Jeder Bieter und Besucher der Versteigerung erkennt die allgemeinen Versteigerungsbedingungen (PDF 879 kB) an.

 
 

deli.cio.us Mister Wong

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