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Aktuelles aus dem Fundbüro |
Die Versteigerungstermine für dieses Jahr stehen fest!
Weiterhin versteigert das Fundbüro aktuell diverse Fundsachen auf der Plattform www.zoll-auktion.de.
Reinschauen lohnt sich!
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So erreichen Sie uns |
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Prager Straße 130 Seiteneingang zwischen Haus A und B 04317 Leipzig
Tel: 0341 123-8400; Fax: 0341 123-8402 E-Mail: fundbuero@leipzig.de
Öffnungszeiten für persönliche Vorsprache: Dienstag 9:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr.
telefonische Erreichbarkeit: Mittwoch, Donnerstag 9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 14:30 Uhr. Freitag 9:00 - 12:00 Uhr
Fundsachen können in jedem Bürgeramt der Stadt Leipzig, in jeder Polizeidienststelle und natürlich im Fundbüro abgegeben werden.
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Informationen für den Verlierer |
Das Fundbüro der Stadt Leipzig nimmt im Jahr ca. 18.000 Fundsachen an. Diese werden durch Privatpersonen, Kaufhäuser, die Polizei aber auch durch die Leipziger Verkehrsbetriebe an uns übergeben.
Verkehrsfunde aus Zügen oder von Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG werden im dortigen Fundservice aufbewahrt. Hotline: 01805/99 05 99 (0,12 Euro/min. aus dem deutschen Festnetz).
Bitte beachten Sie: Es dauert immer einige Tage bis Fundgegenstände bei uns abgegeben werden.
Sind Sie anhand der Fundsache als Eigentümer ermittelbar, werden Sie durch das Fundbüro direkt angeschrieben. Die Herausgabe der Fundgegenstände erfolgt dann gegen eine entsprechende Verwaltungsgebühr. Im Ausnahmefall werden Ihnen die Fundstücke auch zugesandt. Die hierfür entstehenden Auslagen für Portogebühren werden zusätzlich zur Verwaltungsgebühr erhoben.
Damit Sie glaubhaft nachweisen können, dass Sie der Eigentümer des verlorenen Gegenstandes sind, bringen Sie bitte geeignete Nachweise mit. Dies kann sein: Kaufverträge, Kassenbelege, 2.Schlüssel, Schlüsselkarte, Fotos, oder ähnliches.
Die Verwaltungsgebühr kann direkt im Fundbüro mit EC-Karte entrichtet werden. Barzahlung ist nur an unseren Kassenautomaten im 2. OG möglich. Bitte haben Sie Verständnis! ______________________________________________________
Negativbescheinigung
Als weitere Dienstleistung wird auf Antrag und gegen Entrichtung einer Gebühr von 10 EUR eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) für Bürger und Versicherungen ausgestellt, dass Fahrräder nicht im Fundbüro abgegeben oder als gefunden gemeldet wurden.
Diese Bescheinigung kann frühstens 4 Wochen nach dem Diebstahlstag im Fundbüro beantragt werden. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit: - Nachweise zum Fahrrad (Fahrradpass, Kaufbelege...) - Anzeige der Polizei - Schreiben der Versicherung.
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Informationen für den Finder |
Helfen Sie mit, dass der Eigentümer schnell wieder in Besitz seiner verlorenen Gegenstände kommt!
Bitte beachten Sie, dass für Fundsachen ab einem Wert von 10 EUR eine generelle Anzeigepflicht besteht. D.h. Sie müssen den Fund im Fundbüro oder in einem unserer Bürgerämter unverzüglich anzeigen. Bei Funden in öffentlichen Behörden und Verkehrsanstalten (Verkehrsfund) gilt eine sofortige Anzeige und Abgabepflicht der Fundsachen! Dafür haben Sie als ehrlicher Finder die Möglichkeit, Finderlohn geltend zu machen. Dieses müssen Sie bei der Anzeige der Fundsache gesondert mitteilen.
Weiterhin können Sie bei Abgabe der Fundsache mitteilen, dass Sie nach Ablauf von 6 Monaten das Eigentum an der Fundsache erwerben möchten.
Beachten Sie bitte, dass bei Verkehrsfunden ein Eigentumserwerb ausgeschlossen ist.
Kann innerhalb von 6 Monaten kein Eigentümer ermittelt werden oder werden die Fundsachen nicht abgeholt, so haben Sie die Möglichkeit, das Eigentum an der Sache zu erwerben. Hierfür wird eine entsprechende Gebühr fällig.
Anderenfalls wird diese Sache Eigentum der Stadt Leipzig. In der Regel werden die Sachen dann einem wohltätigem Zweck zugeführt oder versteigert.
Die Rechtsgrundlagen rund um den Fundgegenstand sind in den §§ 965 bis 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu finden.
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Versteigerungen |
In regelmäßigen Abständen veranstaltet die Stadt Leipzig Fahrrad- und Fundsachenversteigerungen. Die Termine finden Sie nachfolgend aufgeführt. Wichtiger Hinweis: Zu unseren öffentlichen Versteigerungen ist nur Barzahlung möglich.
Neben den öffentlichen Auktionen bietet das Fundbüro auf der Internetseite www.zoll-auktion.de verwertbare Fundsachen zum Verkauf an.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen viel Erfolg beim Mitbieten!
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Aus organisatorischen Gründen bleiben Änderungen vorbehalten! Weitere Informationen dazu entnehmen Sie bitte den aktuellen Bekanntmachungen im Leipziger Amtsblatt.
Jeder Bieter und Besucher der Versteigerung erkennt die allgemeinen Versteigerungsbedingungen (PDF 879 kB) an. Bitte informieren Sie sich über die Allgemeinen Versteigerungsbedingungen der Stadt Leipzig. |
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