|
|
 |
| |
|
|
Abgabestellen |
Fundsachen können in jedem Bürgeramt der Stadt Leipzig, in jeder Polizeidienststelle und natürlich im Fundbüro abgegeben werden.
|
| |
|
|
LVB |
Fundsachen aus Bus und Straßenbahn, mit einem Wert von über 10 EUR, werden dem Fundbüro der Stadt Leipzig immer montags übergeben. Sollten Sie vor diesem Zeitpunkt anfragen wollen, oder ist Ihre Fundsache weniger als 10 EUR wert (z.B. Mützen, Schals, Handschuhe, Schirme, Jacken), wenden Sie sich bitte direkt an die Servicenummer der LVB: 0341/19449.
|
| |
|
|
Informationen für den Verlierer |
Das Fundbüro der Stadt Leipzig nimmt im Jahr ca. 20.000 Fundsachen an. Diese werden durch Privatpersonen, Kaufhäuser, die Polizei und zum Teil durch die Leipziger Verkehrsbetriebe an uns übergeben.
Bitte beachten Sie: Es dauert immer einige Tage bis Fundgegenstände bei uns abgegeben werden.
Geldbörsen/Ausweise/Dokumente Sind Sie anhand der Fundsache als Eigentümer ermittelbar, werden Sie durch das Fundbüro direkt angeschrieben.
Schlüssel Eine Schlüsselsuche ist nur in Ausnahmefällen per E-Mail oder telefonisch möglich, wenn z.B. Autoschlüssel, auffällige Schlüsselbänder oder Anhänger am Schlüssel vorhanden sind. Wir empfehlen grundsätzlich einmal dienstags zu unseren Öffnungszeiten im Fundbüro vorbei zu schauen. Bitte denken Sie daran einen Vergleichsschlüssel mitzubringen.
Handys/technische Geräte Um gezielt nach Ihrem Gerät schauen zu können benötigen wir den Hersteller, das Modell und die Seriennummer(techn. Gerät)/IMEI-Nummer (Handys). Diese Nummer finden Sie auf dem Originalkarton oder in der Kaufrechnung. Der PIN-Code zur SIM-Karte ist kein geeigneter Eigentumsnachweis.
Verkehrsfunde aus Zügen oder von Bahnhöfen der Deutschen Bahn AG werden im dortigen Fundservice aufbewahrt. Hotline: 01805/99 05 99 (0,12 Euro/min. aus dem deutschen Festnetz).
Die Herausgabe der Fundgegenstände erfolgt gegen eine entsprechende Verwaltungsgebühr. Im Ausnahmefall werden Ihnen die Fundstücke auch zugesandt. Die hierfür entstehenden Auslagen für Portogebühren werden zusätzlich zur Verwaltungsgebühr erhoben.
Damit Sie glaubhaft nachweisen können, dass Sie der Eigentümer des verlorenen Gegenstandes sind, bringen Sie bitte geeignete Nachweise mit. Dies kann sein: Kaufverträge, Kassenbelege, 2.Schlüssel, Schlüsselkarte, Fotos, oder ähnliches.
Möchten Sie Ihre Fundsache von einer anderen Person abholen lassen, benötigt diese unbedingt eine Vollmacht und ein gültiges Personaldokument. Minderjährige Personen benötigen zur Abholung von Fundsachen die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten. |
| |
|
|
Negativbescheinigung |
Als weitere Dienstleistung wird auf Antrag und gegen Entrichtung einer Gebühr von 10 EUR eine Bescheinigung (Negativbescheinigung) für Bürger und Versicherungen ausgestellt, dass Fahrräder nicht im Fundbüro abgegeben oder als gefunden gemeldet wurden.
Diese Bescheinigung kann frühstens 3 Wochen nach dem Diebstahlstag im Fundbüro beantragt werden. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Nachweise zum Fahrrad wie Fahrradpass, Kaufbelege
- Anzeige der Polizei
- Schreiben der Versicherung.
|
| |
|
|
Informationen für den Finder |
Helfen Sie mit, dass der Eigentümer schnell wieder in Besitz seiner verlorenen Gegenstände kommt!
Anzeigepflicht ab 10 Euro
Bitte beachten Sie, dass für Fundsachen ab einem Wert von 10 EUR eine generelle Anzeigepflicht besteht. D.h. Sie müssen den Fund im Fundbüro oder in einem unserer Bürgerämter unverzüglich anzeigen. Bei Funden in öffentlichen Behörden und Verkehrsanstalten (Verkehrsfund) gilt eine sofortige Anzeige und Abgabepflicht der Fundsachen! Dafür haben Sie als ehrlicher Finder die Möglichkeit, Finderlohn geltend zu machen. Dieses müssen Sie bei der Anzeige der Fundsache gesondert mitteilen.
Weiterhin können Sie bei Abgabe der Fundsache mitteilen, dass Sie nach Ablauf von sechs Monaten das Eigentum an der Fundsache erwerben möchten.
Beachten Sie bitte, dass bei Verkehrsfunden ein Eigentumserwerb ausgeschlossen ist.
Kann innerhalb von sechs Monaten kein Eigentümer ermittelt werden oder werden die Fundsachen nicht abgeholt, so haben Sie die Möglichkeit, das Eigentum an der Sache zu erwerben. Hierfür wird eine entsprechende Gebühr fällig.
Anderenfalls wird diese Sache Eigentum der Stadt Leipzig. In der Regel werden die Sachen dann einem wohltätigem Zweck zugeführt oder versteigert.
Die Rechtsgrundlagen rund um den Fundgegenstand sind in den §§ 965 bis 984 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu finden. |
| |
|
|
Versteigerungen |
|
In regelmäßigen Abständen veranstaltet die Stadt Leipzig Fahrrad- und Fundsachenversteigerungen.
24. August 2013 - Schönauer Park (im Rahmen des Parkfestes) Fahrräder, Technik, Überraschungstüten und Themenpakete Besichtigung ab 10.30 Uhr Beginn 11 Uhr
09. Oktober 2013 - Mortizbastei Fahrräder Besichtigung ab 10.30 Uhr Beginn 11 Uhr Wichtiger Hinweis: Zu unseren öffentlichen Versteigerungen ist nur Barzahlung möglich.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch und wünschen viel Erfolg beim Mitbieten!
Aus organisatorischen Gründen bleiben Änderungen vorbehalten! |
| |
|
Neben den öffentlichen Auktionen versteigert das Fundbüro auf der Internetseite www.zoll-auktion.de weitere Fundgegenstände. |
| |
|
 |
 |
|