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Sonderparkplätze für Bewohner

(Bewohnerparken)

Durch die Bewohnerparkregelung wird bezweckt, den vorhandenen Parkraum in bestimmten Gebieten neu zu verteilen und dabei Bewohner vorrangig zu berücksichtigen. Kurzparken und Lieferverkehr soll ermöglicht, das Langzeitparken dagegen eingeschränkt werden. Nur Personen die im Gebiet tatsächlich wohnen, dort amtlich gemeldet sind und über ein eigenes Fahrzeug (PKW) verfügen bzw. die dauerhafte Nutzung eines Fahrzeuges
nachweisen, erhalten für ein Fahrzeug einen Parkausweis.

Die Festlegung der Gebiete erfolgte auf der Grundlage des § 45 Abs. 1b Ziffer 2a Straßenverkehrs-Ordnung durch die Straßenverkehrsbehörde, da es besonders in diesen Bereichen an privaten Stellflächen mangelt und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden.

In Leipzig gibt es drei Bereiche in denen sich die Straßenabschnitte (PDF 53 KB) befinden, wo Sonderparkplätze für Bewohner angeordnet wurden.


 

Wann bekommen Sie einen Parkausweis?
Sie erhalten diesen, wenn Sie

  • mit Hauptwohnsitz in einem der benannten Straßenabschnitte (PDF 53 KB) gemeldet sind, oder
  • mit Nebenwohnsitz im Parkbereich A oder C (PDF 53 KB) gemeldet sind und keinen Hauptwohnsitz in der Stadt Leipzig haben und
  • einen PKW besitzen, der auf Ihren Namen zugelassen ist, oder
  • kein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, aber ständig mit einem PKW fahren, der Ihnen zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde und
  • ein Fahrzeug nutzen, welches zum Befahren der Leipziger Umweltzone berechtigt ist.



 

Wo bekommen Sie einen Parkausweis?
Der Antrag ist im Ordnungsamt beim Sachgebiet Genehmigungen formlos zu stellen. Der Parkausweis wird beim Vorliegen aller Voraussetzungen sofort erteilt.


 

Welche Unterlagen benötigen Sie?

  • den Personalausweis mit Eintrag des aktuellen Wohnsitzes oder den Reisepass zuzüglich einer aktuellen Meldebescheinigung, wenn sich der Hauptwohnsitz in einem der benannten Straßenabschnitte (PDF 53 KB) befindet
  • den Personalausweis oder den Reisepass zuzüglich einer aktuellen Meldebescheinigung, wenn sich der Nebenwohnsitz in einem der benannten Straßenabschnitte (PDF 53 KB) befindet
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein sowie den Führerschein
  • eine formlose, schriftliche Bestätigung zur dauerhaften privaten Nutzung des Fahrzeuges, wenn Sie nicht selbst der Halter sind.
  • Bei der Umschreibung des Parkausweises innerhalb seiner Gültigkeit auf ein anderes Fahrzeug ist die Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein von dem neuen PKW sowie der alte Parkausweis vorzulegen.


 

Wie lange ist der Parkausweis gültig?
Der Parkausweis wird für maximal ein Jahr ab dem Tag der Ausstellung erteilt.


 

Was kostet der Parkausweis?
Der erste Parkausweis und jede Wiedererteilung kostet 30,70 Euro.
Eine eventuell gewollte kürzere Gültigkeitsdauer reduziert diese Verwaltungsgebühr nicht.
Eine Neuausstellung des Parkausweises bei Verlust und jede Umschreibung auf einen anderen PKW innerhalb des Gültigkeitszeitraumes kostet 15,00 Euro.


 

Was ist noch wichtig?

  • Sie können auch eine(n) Dritte(n) mit der Beantragung des Parkausweises beauftragen. Diese Person muss schriftlich von Ihnen bevollmächtigt sein und sich bei der Antragstellung mit ihrem Personalausweis oder Reisepass identifizieren können.
  • Bei der Neuausstellung des Parkausweises bei Verlust innerhalb des Gültigkeitszeitraumes sind die Umstände des Abhandenkommens durch den Inhaber des Parkausweises schriftlich darzulegen.
  • Bitte beachten Sie, dass die amtliche Fassung der Rechtsvorschrift für die Erteilung des Parkausweises (Straßenverkehrs-Ordnung) ausschließlich im Bundesgesetzblatt nachzulesen ist.
  • Rückfragen zu diesem Thema können Sie telefonisch unter 0341 123-8531 oder per E-Mail an genehmigung@leipzig.de stellen.
 
 

deli.cio.us Mister Wong

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