Mit der Bewohnerparkregelung soll vorhandenen Parkraum in bestimmten Gebieten neu zu verteilt und dabei vorrangig Bewohner berücksichtigt werden. Nur Personen die im Gebiet tatsächlich wohnen, dort amtlich gemeldet sind und über ein eigenes Fahrzeug (PKW) verfügen bzw. die dauerhafte Nutzung eines Fahrzeuges nachweisen, erhalten für ein Fahrzeug einen Parkausweis.
Sonderparkplätze für Bewohner
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