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ZulassungAn-, Ab- und UmmeldungKfz-SteuerWohnortveränderungKennzeichen
 

Umschreibung eines Kfz bei Zuzug nach oder Umzug innerhalb von Leipzig

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Technisches Rathaus
Technisches Rathaus, Haus A, Sitz der Kfz-Zulassungsbehörde

 

Allgemeine Informationen

Von Umschreibung eines Kfz spricht man bei

  • Veränderung des Wohnortes bzw. Verlegung des Standortes des Fahrzeuges in einen anderen Zulassungsbezirk oder bei
  • Halterwechsel innerhalb der Stadt Leipzig


 
 

Zuzug nach Leipzig

Was ist zu beachten?

  • In den Fahrzeug-Dokumenten ist der geänderte Wohnort einzutragen.
  • Es wird eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt und Sie erhalten neue Kfz-Kennzeichen.
  • Eine Umschreibung ist in diesem Falle nur in der Zulassungsbehörde, Technisches Rathaus, Prager Str. 136, 04317 Leipzig, möglich.

Notwendige Unterlagen:

  • Fahrzeugschein bzw. Abmeldebescheinigung (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II)
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Originalnachweise für die gültige Hauptuntersuchung
  • Versicherungsbestätigung
  • alte Kennzeichentafeln (zum Entstempeln)

Gebühren:

  • ab 26,30 € je nach Zulassungsvorgang

 

Umzug innerhalb von Leipzig

(ohne Halterwechsel - Adressänderung)

Was ist zu beachten?

  • Die Änderung der Anschrift im Fahrzeugschein nimmt jedes Bürgeramt unter diesen -> Voraussetzungen vor.
  • Ausnahme: Sind Sie bereits im Besitz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II kann eine Änderung nur bei der Zulassungsbehörde erfolgen.

Notwendige Unterlagen:

  • Fahrzeugschein (bzw. Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II nicht)
  • Personalausweis oder Reisepass, aus dem bereits die neue Adresse hervorgeht bzw. Ummeldung

Gebühr:

  • ab 11,40 € je nach Vorgang


 

Rechtsvorschriften

Bitte beachten Sie, dass die amtlichen Fassungen der Gesetzestexte ausschließlich im Bundesgesetzblatt nachgelesen werden können.


 

deli.cio.us Mister Wong

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