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PersonalausweisReisepassKinderreisepassTipps und HinweiseDokumentenabholung
 

Allgemeine Informatioen

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Kinderreisepass

Der Kinderausweis wird seit dem 01.01.2006 nicht mehr ausgestellt. Die Eintragung von Kindern in den Reisepass der Eltern ist nicht mehr zulässig. Dafür erhalten Sie jetzt den Kinderreisepass. Für Reisen innerhalb der EU ist jedoch kein Kinderreisepass notwendig. Ein Bundespersonalausweis ist ausreichend.

Möchten Sie den Kinderreisepass verlängern, muss dieser zum Zeitpunkt Ihres Antrages noch gültig sein. Andernfalls ist keine Verlängerung möglich und es muss ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden.

 

Antragsvoraussetzungen

 

Antragsberechtigte:

  • beide Sorgeberechtigte
  • soweit diese nur von einem Sorgeberechtigten vorgenommen wird, ist eine Zustimmung des Anderen erforderlich
  • zusätzlich ist eine Kopie eines gültigen Dokumentes des abwesenden Sorgeberechtigten vorzulegen
  • leben Eltern, denen die gemeinsame Sorge zusteht nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein derjenige den Kinderreisepass beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung (muss der Behörde vorliegen) des anderen Elternteils lebt
  • bei Ableben des anderen Elternteils, ist die Sterbeurkunde vorzulegen

Was Sie beachten müssen:

  • Hauptwohnsitz in Leipzig
  • Ausstellung bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
  • das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein!


Notwendige Unterlagen:

  • Geburtsurkunde bei Erstbeantragung
  • ggf. alter Kinderausweis
  • Kinderreisepass bei Verlängerung
  • siehe Antagsberechtigte
  • ein aktuelles biometrisches Lichtbild entsprechend den gesetzlichen Anforderungen


Gebühren:

Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei der Antrag-
stellung zu entrichten sind und nicht in allen Bürgerämtern bargeldlos mit EC-Karte bzw. Geldkarte bezahlt werden kann.

  • 13 Euro
  • 6 Euro bei Verlängerung


Rechtsvorschriften
Bitte beachten Sie, dass die amtlichen Fassungen der Gesetzestexte ausschließlich im Bundesgesetzblatt oder Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt nachgelesen werden können.




 

Wo beantragen?

 
Buergeramt Loewe

Den Kinderreisepass beantragen Sie persönlich in Anwesenheit des Kindes in einem
Bürgeramt ganz in Ihrer Nähe!
Vergessen Sie nicht die notwendigen Unterlagen und
auch nicht das Kind mitzubringen.

 
 

Gültigkeit

  • sechs Jhre
  • jedoch längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres


 

Weitere Informationen zum Kinderreisepass

 
Amt 24

Dienstleistungsportal des Freistaates Sachsen





 
 
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Keine visafreie Einreise in die USA

Ein Kinderreisepass berechtigt nicht zur visafreien Einreise in die USA.


Bitte informieren Sie sich vor Reisebeginn über die Einreise-
bestimmungen des Ziellandes beim Auswärtigen Amt oder im Reisebüro.

 
 
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deli.cio.us Mister Wong

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