Der Kinderausweis wird seit dem 01.01.2006 nicht mehr ausgestellt. Die Eintragung von Kindern in den Reisepass der Eltern ist nicht mehr zulässig. Dafür erhalten Sie jetzt den Kinderreisepass. Für Reisen innerhalb der EU ist jedoch kein Kinderreisepass notwendig. Ein Bundespersonalausweis ist ausreichend.
Möchten Sie den Kinderreisepass verlängern, muss dieser zum Zeitpunkt Ihres Antrages noch gültig sein. Andernfalls ist keine Verlängerung möglich und es muss ein neuer Kinderreisepass ausgestellt werden.
Antragsvoraussetzungen
Antragsberechtigte:
beide Sorgeberechtigte
soweit diese nur von einem Sorgeberechtigten vorgenommen wird, ist eine Zustimmung des Anderen erforderlich
zusätzlich ist eine Kopie eines gültigen Dokumentes des abwesenden Sorgeberechtigten vorzulegen
leben Eltern, denen die gemeinsame Sorge zusteht nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein derjenige den Kinderreisepass beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung (muss der Behörde vorliegen) des anderen Elternteils lebt
bei Ableben des anderen Elternteils, ist die Sterbeurkunde vorzulegen
Was Sie beachten müssen:
Hauptwohnsitz in Leipzig
Ausstellung bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein!
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei der Antrag- stellung zu entrichten sind und nicht in allen Bürgerämtern bargeldlos mit EC-Karte bzw. Geldkarte bezahlt werden kann.
13 Euro
6 Euro bei Verlängerung
Rechtsvorschriften Bitte beachten Sie, dass die amtlichen Fassungen der Gesetzestexte ausschließlich im Bundesgesetzblatt oder Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt nachgelesen werden können.
Den Kinderreisepass beantragen Sie persönlich in Anwesenheit des Kindes in einem Bürgeramt ganz in Ihrer Nähe! Vergessen Sie nicht die notwendigen Unterlagen und auch nicht das Kind mitzubringen.
Gültigkeit
sechs Jhre
jedoch längstens bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres