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Personalausweis |
Seit dem 1. November 2010 gibt es den elektronischen Personalausweises im Scheckartenformat.
Der neue Personalausweis verfügt über elektronische Funktionen. Wenn Sie erstmals den Personalausweis beantragen, sollten Sie sich in Ihrem eigenen Interesse gründlich über Funktionen, Anwendungen und Sicherheitsanforderungen informieren. |
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Informationen zum Antragsverfahren |
Bearbeitungszeit
Die Bearbeitungszeit einschließlich Herstellung beträgt für den Personalausweis in der Regel zwei bis drei Wochen. Die Herstellung der Dokumente erfolgt in der Bundesdruckerei GmbH Berlin. Beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihr neues Dokument!
Wann gibt es lange Wartezeiten?
Erfahrungsgemäß nehmen die Wartezeiten mit den näher rückenden Schulferien deutlich zu. Aber auch aufgrund des geänderten Bearbeitungsverfahrens kann es bei der Beantragung sowie auch bei der Abholung zeitweise zu längeren Bearbeitungs- und Wartezeiten kommen. Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.
Vorläufiger Personalausweis
Sollten Sie sofort ein gültiges Personaldokument benötigen, kann Ihnen ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden. Er ist immer mit dem endgültigen Bundespersonalausweis zu beantragen. Die Vorlage eines Lichtbildes für beide Antragstellungen ist ausreichend.
Sicherheitshinweis
Jeder Antragsteller, der älter als 15 Jahre plus neun Monate ist, erhält Post von der Bundesdruckerei. Bitte gehen Sie mit diesem Brief besonders sorgfältig um. Die in diesem Brief enthaltenen Daten dürfen Sie nicht mit dem Bundespersonalausweis gemeinsam aufbewahren. Sie benötigen diese zur Nutzung des elektronischen Identitätsnachweises. Weitere Hinweise finden Sie in unserem Informationsheft (PDF 500 KB).
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Wo beantragen Sie den Personalausweis?
Den Personalausweis und den vorläufigen Personalausweis beantragen Sie persönlich in einem Bürgeramt ganz in Ihrer Nähe! Vergessen Sie die notwendigen Unterlagen nicht! |
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Was ist bei der Antragstellung zu beachten?
- Ihr Hauptwohnsitz ist in Leipzig
- Sie müssen persönlich im Bürgeramt erscheinen
- Sie müssen bei der Antragstellung verbindlich entscheiden, ob Sie die Speicherung von Fingerabdrücken wünschen
- Sie haben zahlreiche Unterschriften bei Beantragung und Abholung zu leisten. Bitte informieren Sie sich vorab über den Zweck dieser Unterschriften. Hinweise finden Sie auch in unserem Informationsheft (PDF 500 KB).
Welche Unterlagen benötigen Sie?
- als Nachweis das alte Dokument mitbringen (bei Verlust andere Identitätspapiere z. B. Pass, Führerschein)
- Geburtsurkunde (bei Vollendung des 16. Lebensjahres bzw. Erstbeantragung)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild entsprechend den gesetzlichen Anforderungen
Was kostet der neue Personalausweis?
Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei der Antragstellung zu entrichten sind und nicht in allen Bürgerämtern bargeldlos mit EC-Karte bzw. Geldkarte bezahlt werden kann.
Gebühren in Höhe von
- 28,80 Euro für antragstellende Personen ab 24 Jahren
- 22,80 Euro für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- 10,00 Euro für den vorläufigen Personalausweis
gebührenfrei: Ändern der Anschrift bei Umzügen Die Gebührenreduzierung oder -befreiung ist bei Ausstellung von Ausweisen für Bedürftige nach Einzelfallprüfung möglich.
Gebührenregelungen zur Online-Ausweisfunktion ab 1. November 2010
- 6 Euro: nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion
- 6 Euro: Neusetzen der PIN im Bürgeramt (z. B. PIN vergessen)
- 6 Euro: Entsperren der Online-Ausweisfunktion
gebührenfrei:
- Aktivieren bei der Vollendung des 16. Lebensjahres
- Deaktivieren der Online-Ausweisfunktion
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall
Wie lange ist der Personalausweis gültig?
- zehn Jahre
- sechs Jahre bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- drei Monate - vorläufiger Personalausweis
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Rechtsvorschriften
Bitte beachten Sie, dass die amtlichen Fassungen der Gesetzestexte ausschließlich im Bundesgesetzblatt oder Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt nachgelesen werden können. |
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- Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
- Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgebührenverordnung - PAuswGebV)
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Weitere Informationen |
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