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Allgemeine Informationen:
Beantragen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit Ihren neuen Reisepass. Die Bearbeitungszeit(einschließlich Herstellung) beträgt in der Regel drei bis vier Wochen. Die Herstellung der Dokumente erfolgt in der Bundesdruckerei GmbH Berlin.
Erfahrungsgemäß nehmen die Wartezeiten mit den näher rückenden Schulferien deutlich zu.
Benötigen Sie einen Reisepass sehr kurzfristig, kann dieser im Expressverfahren ausgestellt werden (montags bis freitags innerhalb von 72 Stunden).
Nur in begründeten Einzelfällen wird ein vorläufiger Reisepass ausgestellt.
Für Vielreisende kann ein Reisepass mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten ausgestellt werden.
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Antragsvoraussetzungen
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Was Sie beachten müssen: |
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- Ihr Hauptwohnsitz ist in Leipzig
- Ihre persönliche Vorsprache im Bürgeramt ist erforderlich
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Antragsberechtigte bei Minderjährigen: |
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- beide Sorgeberechtigte
- soweit diese nur von einem Sorgeberechtigten vorgenommen wird, ist die Zustimmung des Anderen erforderlich
- zusätzlich ist eine Kopie eines gültigen Dokumentes des abwesenden Sorgeberechtigten vorzulegen
- leben Eltern, denen die gemeinsame Sorge zusteht nicht nur vorübergehend getrennt, darf allein derjenige den Kinderreisepass beantragen, bei dem das Kind mit Zustimmung des anderen Elternteils lebt
- bei Ableben des anderen Elternteils, ist die Sterbeurkunde vozulegen
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Notwendige Unterlagen:
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- als Nachweis ist das alte Dokument (bei Erstbeantragung oder Verlust andere Identitätspapiere z. B. Bundespersonalausweis, vorläufiger, Personalausweis, Führerschein)
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild entsprechend den gesetzlichen Anforderungen
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Gebühren:
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Bitte beachten Sie, dass die Gebühren bereits bei der Antrag- stellung zu entrichten sind und nicht in allen Bürgerämtern bargeldlos mit EC-Karte bzw. Geldkarte bezahlt werden kann.
- 59,00 Euro ab Vollendung des 24. Lebensjahres
- 37,50 Euro bis Vollendung des 24. Lebensjahres
- 32,00 Euro zusätzlich bei Expressverfahren
- 22,00 Euro zusätzlich für den Reisepass mit 48 Seiten
- 26,00 Euro für den vorläufigen Reisepass
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Rechtsvorschriften: Bitte beachten Sie, dass die amtlichen Fassungen der Gesetzestexte ausschließlich im Bundesgesetzblatt oder Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt nachgelesen werden können.
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Wo beantragen?
Den Reisepass beantragen Sie persönlich in einem Bürgeramt ganz in Ihrer Nähe! Vergessen Sie die notwendigen Unterlagen nicht! |
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Gültigkeit
- zehn Jahre
- sechs Jahre bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
- maximal ein Jahr - vorläufiger Reisepass
Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer des Passes ist unzulässig.
Weitere Informationen zum Reisepass
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