|
|
 |
| |
Liegt Ihr Dokument zur Abholung bereit?
Sie benötigen den vom Bürgeramt ausgehändigten „Abholschein“. Unter Dokumentenabholung erfahren Sie den Bearbeitungsstand. Bei Anzeige des Status „liegt zur Abholung bereit“ können Sie das Dokument im Bürgeramt der Beantragung abholen (soweit nichts anderes vereinbart wurde). Die Dokumente können auch durch eine bevollmächtigte Person abgeholt werden.
|
| |
Regelmäßig die Gültigkeit der Dokumente prüfen!
Der rechtzeitige Blick auf das Ausstellungsdatum erspart Lauferei, Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten. So kann das leichtfertige Versäumnis der Frist bei der Beantragung eines Personalausweises mit Verwarngeld bzw. Bußgeld geahndet werden.
|
| |
| |
|
 |
 |
 |
|
| |
Weitere Informationen zu den Dokumenten |
| |
|
 |
 |
|