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Melderegisterauskünfte |
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Die Meldebehörde der Stadt Leipzig registriert in Leipzig wohnende Personen (Einwohner), um deren Identität und Wohnungen festzustellen und nachweisen zu können. Dafür wird ein Melderegister geführt, dass die Daten der letzten 10 Jahre enthält.
Auskünfte zu diesen Daten können, unter bestimmten rechtlichen Vorraussetzungen und Einschränkungen, an Behörden, sonstige öffentliche Stellen sowie Private erteilt werden.
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Es wird zwischen der einfachen und der erweiterten Melderegisterauskunft unterschieden.
Melderegisterauskünfte können nur schriftlich oder elektronisch angefragt werden. Sie werden ausschließlich auf dem Postweg erteilt. |
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einfache Melderegisterauskunft (MA)
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erweiterte Melderegisterauskunft
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Nach § 32 Absatz 1 Satz 1 Sächsisches Meldegesetz (SächsMG) dürfen folgende Daten übermittelt werden:
1. Familiennamen 2. Vornamen, unter Kennzeich- nung des Rufnamen 3. Doktorgrad 4. gegenwärtige Anschriften
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Es besteht die Möglichkeit weitere Daten (über die einfache MA hinaus) zu erhalten, soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird:
1. Tag und Ort der Geburt 2. frühere Namen 3. Familienstand, beschränkt auf die Angabe ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend 4. Vor- und Familienname sowie Anschrift des Ehegatten oder Lebenspartners 5. Staatsangehörigkeiten 6. frühere Anschriften 7. Tag des Ein- und Auszugs 8. gesetzliche Vertreter 9. Sterbetag und –ort
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Antragsvorraussetzungen
Antragsform:
- schriftlich
- per E-Mail (Wichtig: Ihre E-Mail-Signatur muss Ihre Wohnanschrift und Telefonnummer für evtl. Rückfragen enthalten.)
- per Fax
- persönliche Vorsprache in einem Bürgeramt
Die Anfrage ist zu richten an:
Bei Fragen zur Auskunftserteilung: Telefonnummer: 0341 123-8438 zu folgenden Zeiten: Mo – Fr 8 – 12 Uhr Mo 13 – 15 Uhr Di 13 – 18 Uhr Do 13 – 16 Uhr
Nur wenn diese Angaben vorliegen, können Sie eine Auskunft erhalten:
- Name und Vorname(n) sowie die
- letzte bekannte Anschrift bzw. Geburtsdatum der gesuchten Person und der
- Gebühreneinzahlungsnachweis (siehe Zahlungsmöglichkeiten)
Wer Auskunft bekommt:
- Behörden nach § 18 Melderechtsrahmengesetz
- öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
- Privatpersonen (natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts)
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Gebühren
- einfache Melderegisterauskunft: 6,30 Euro
- mehrere einfache (zusammengefasste) Auskünfte pro Person: 5,20 Euro
- erweiterte Melderegisterauskunft: 10,00 Euro
- mehrere erweiterte (zusammengefasste) Auskünfte pro Person: 9,00 Euro
- Melderegisterauskunft mit größerem Verwaltungsaufwand: 10,00 Euro
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Zahlungsmöglichkeiten
1. Vorzugsweise ein Verrechnungsscheck der Anfrage beifügen. 2. Vorabbezahlung der anfallenden Gebühren
- Konto: 101 000 1350 - BLZ: 860 555 92 - Sparkasse Leipzig
- Verwendungszweck: 5.0507.000009.6 - Name, Vorname der gesuchten Person (Der Einzahlungsbeleg ist als Zahlungsnachweis beizufügen.)
3. Gebühreneinzug im Lastschriftverfahren. Verwenden Sie hierfür das Formular Melderegisterauskünfte an Private (PDF 65 KB).
Hinweis: Die Deutsche Post DHL erkennt Postwertzeichen nicht als Zahlungsmittel an. Eine Verrechnung mit der Deutsche Post DHL ist daher nicht möglich!
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Negativauskunft: Person nicht gefunden - was nun? |
Sollte die gesuchte Person nicht im aktuellen Melderegister zu ermitteln sein, sind die entsprechenden Gebühren trotzdem zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr ist unabhängig vom Erfolg der Suche.
Sie haben noch die Möglichkeit im Stadtarchiv der Stadt Leipzig eine ebenfalls gebührenpflichtige Suchanfrage zu stellen. Sie können das Formular Anfrage an das Stadtarchiv (PDF 67 KB) nutzen.
Datenbestände, die älter als zehn Jahre sind, werden an das Stadtarchiv Leipzig übergeben. Auf Wunsch wird Ihre Melderegisteranfrage an das Stadtarchiv weitergeleitet und Sie erhalten einen Zwischenbescheid.
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