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Das Melderegister

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Melderegister

Die Meldebehörde der Stadt Leipzig registriert in Leipzig wohnende Personen (Einwohner), um deren Identität und Wohnungen festzustellen und nachweisen zu können. Dafür wird ein Melderegister geführt, dass die Daten der letzten 10 Jahre enthält.

Auskünfte zu diesen Daten können, unter bestimmten rechtlichen Vorraussetzungen und Einschränkungen, an Behörden, sonstige öffentliche Stellen sowie Private erteilt werden.

Melderegisterauskünfte können nur schriftlich oder elektronisch angefragt werden. Sie werden ausschließlich auf dem Postweg erteilt.

Es wird zwischen der einfachen und der erweiterten Melderegisterauskunft unterschieden.

 

einfache Melderegisterauskunft (MA)

erweiterte Melderegisterauskunft

Nach § 32 Absatz 1 Satz 1 Sächsisches Meldegesetz (SächsMG) dürfen folgende Daten übermittelt werden:

1. Familiennamen
2. Vornamen, unter Kennzeichnung des Rufnamen
3. Doktorgrad
4. gegenwärtige Anschriften

Es besteht die Möglichkeit weitere Daten (über die einfache MA hinaus) zu erhalten, soweit ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird:

1. Tag und Ort der Geburt
2. frühere Namen
3. Familienstand, beschränkt auf die Angabe ob
    verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft
    führend
4. Vor- und Familienname sowie Anschrift des
    Ehegatten oder Lebenspartners
5. Staatsangehörigkeiten
6. frühere Anschriften
7. Tag des Ein- und Auszugs
8. gesetzliche Vertreter
9. Sterbetag und –ort


Antragsvorraussetzungen

 

Antragsform:

  • schriftlich
  • per E-Mail

    Wichtig: Ihre E-Mail-Signatur muss Ihre Wohnanschrift und
                  Telefonnummer für evtl. Rückfragen enthalten.

  • per Fax
  • persönliche Vorsprache in einem Bürgeramt

Die Anfrage ist zu richten an:

  • Stadt Leipzig

          Melderegisteranfragen
          04092 Leipzig

Bei Fragen zur Auskunftserteilung:

zu folgenden Zeiten:

Telefonnummer: 0341 123-8438


Mo – Fr       8 – 12 Uhr
Mo            13 – 15 Uhr
Di             13 – 18 Uhr
Do            13 – 16 Uhr

Nur wenn diese Angaben vorliegen, können Sie eine Auskunft erhalten:

  • Name und Vorname(n) sowie die
  • letzte bekannte Anschrift bzw. Geburtsdatum der gesuchten Person und der
  • Gebühreneinzahlungsnachweis (siehe Zahlungsmöglichkeiten)

Wer Auskunft bekommt:

  • Behörden nach § 18 Melderechtsrahmengesetz
  • öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften
  • Privatpersonen (natürliche Personen und juristische Personen des Privatrechts)

Rechtsvorschriften
Bitte beachten Sie, dass die amtlichen Fassungen der Gesetzestexte ausschließlich im Bundesgesetzblatt oder Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt nachgelesen werden können.


Gebühren

 

einfache Melderegisterauskunft

mehrere einfache (zusammengefasste) Auskünfte pro Person

erweiterte Melderegisterauskunft

mehrere erweiterte (zusammengefasste) Auskünfte pro Person

Melderegisterauskunft mit größerem Verwaltungsaufwand

  6,30 Euro

  5,20 Euro



10,00 Euro


  9,00 Euro


10,00 Euro


Zahlungsmöglichkeiten

1. Vorzugsweise ein Verrechnungsscheck der Anfrage beifügen.
2. Vorabbezahlung der anfallenden Gebühren

  • Konto: 101 000 1350 - BLZ: 860 555 92 - Sparkasse Leipzig
  • Verwendungszweck: 5.069.567.0/507 - Name, Vorname der gesuchten Person (Der Einzahlungsbeleg ist als Zahlungsnachweis beizufügen.)

3. Gebühreneinzug im Lastschriftverfahren. Verwenden Sie hierfür das Formular Einfache Adressauskunft (PDF 65 KB).

Hinweis

Wir machen darauf aufmerksam, dass die Deutsche Post DHL Postwertzeichen nicht als Zahlungsmittel anerkennt. Eine Verrechnung mit der Deutsche Post DHL ist daher nicht möglich!


 

Negativauskunft: Person nicht gefunden - was nun?

Sollte die gesuchte Person nicht im aktuellen Melderegister zu ermitteln sein, sind die entsprechenden Gebühren trotzdem zu entrichten. Die Verwaltungsgebühr ist unabhängig vom Erfolg der Suche.

Sie haben noch die Möglichkeit im Stadtarchiv der Stadt Leipzig eine ebenfalls gebührenpflichtige Suchanfrage zu stellen. Sie können das Formular Anfrage an das Stadtarchiv (PDF 67 KB) nutzen.

Datenbestände, die älter als zehn Jahre sind, werden an das Stadtarchiv Leipzig übergeben. Auf Wunsch wird Ihre Melderegisteranfrage an das Stadtarchiv weitergeleitet und Sie erhalten einen Zwischenbescheid.

 
 

deli.cio.us Mister Wong

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