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AuskünfteWidersprücheAuskunftssperre
 

Widerspruch gegen Melderegisterauskunft

Was müssen Sie beachten?

Sie haben gegenüber der Meldebehörde ein Recht auf Widerspruch gegen die Übermittlung oder Veröffentlichung ihrer Daten.

Ihr Widerspruch gilt bis auf Widerruf.

Sie können in folgenden Fällen der Weitergabe Ihrer Daten widersprechen:

  • an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften, wenn Sie diesen nicht angehören,
  • an private Antragsteller mittels automatisierten Abrufs über das Internet,
  • an Presse, Rundfunk und andere Medien zum Zwecke der Veröffentlichung von Alters- und Ehrejubiläen,
  • zur Veröffentlichung in Adressbüchern und ähnlichen Nachschlagewerken,
  • an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen bzw. der Nutzung der Daten für die Versendung von Wahlwerbung und
  • bei erkennbarem Zweck für die Direktwerbung (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.06.2006, Az.: 6 C 5/05).


Weitergehende Erläuterungen finden Sie auf dem Formular "Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren".

 

Antragsvoraussetzungen

 

Wohnsitz

Sie sind mit Hauptwohnsitz in Leipzig gemeldet.

Form des Widerspruchs

  • formlos, schriftlich

oder

Den Widerspruch richten Sie an die

  • Stadt Leipzig

          Melde-, Pass- und Personalausweisbehörde
          04092 Leipzig

oder


Rechtsvorschriften
Bitte beachten Sie, dass die amtlichen Fassungen der Gesetzestexte ausschließlich im Bundesgesetzblatt oder Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt nachgelesen werden können.

Sächsisches Meldegesetz (PDF 128 KB)


Es fallen keine Gebühren für die Widerspruchsbearbeitung an.

 
 

deli.cio.us Mister Wong

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