an Presse, Rundfunk und andere Medien zum Zwecke der Veröffentlichung von Alters- und Ehrejubiläen,
zur Veröffentlichung in Adressbüchern und ähnlichen Nachschlagewerken,
an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen bzw. der Nutzung der Daten für die Versendung von Wahlwerbung und
bei erkennbarem Zweck für die Direktwerbung (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.06.2006, Az.: 6 C 5/05).
Weitergehende Erläuterungen finden Sie auf dem Formular "Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren".
Rechtsvorschriften Bitte beachten Sie, dass die amtlichen Fassungen der Gesetzestexte ausschließlich im Bundesgesetzblatt oder Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt nachgelesen werden können.