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zur Terminvereinbarung
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Für die Bearbeitung folgender Anliegen können Sie mit der Fahrerlaubnisbehörde einen Termin vereinbaren:
- Ersterteilung einer Fahrerlaubnis
- Erweiterung einer bestehenden Fahrerlaubnis um eine weitere Klasse
- begleitetes Fahren ab 17 Jahre
- Umstellung einer Fahrerlaubnis alten Rechts auf eine EU-Fahrerlaubnis (Kartenführerschein)
- Verlängerung einer befristeten Fahrerlaubnis
- Ersatzführerschein
- Ausstellung eines Internationalen Führerscheines
- Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Verlängerung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
- Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis
Hinweis: Für eine Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug bzw. Verzicht können keine Termine reserviert werden. Bitte besuchen Sie uns dafür während der Öffnungszeiten.
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