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Soziale Hilfen |
- Aktuell: Leistungen für Bildung und Teilhabe - Für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene werden neben ihrer monatlichen Regelleistung auch sogenannte Bedarfe für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft berücksichtigt.
- Allgemeiner Sozialdienst - Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Allgemeinen Sozialdienstes stehen Familien, Jugendlichen und Kindern bei der Bewältigung von unterschiedlichen Problemlagen zur Verfügung.
- Eingliederungshilfe für Behinderte - Im Rahmen der Wiedereingliederung behinderter Menschen wird umfassend zu den Leistungen nach dem SGB XII beraten und bei Bedarf konkrete Hilfe eingeleitet.
- Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft und Landesblindengeld - Auf Antrag erfolgt die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft. Landesblindengeld erhalten - unabhängig vom Einkommen und Vermögen - blinde Menschen, hochgradig sehschwache Menschen, gehörlose Menschen und Kinder mit einem Grad der Behinderung von 100.
- Hilfe zur Pflege - Hier werden Sie zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Heimaufnahme und der Finanzierung der Heimkosten für über 65 jährige Bürger informiert und beraten. Es werden Anträge auf Sozialleistungen entgegengenommen und beschieden.
- Kleine Hilfen - Von Vereinsamung betroffene bzw. hilfebedürftige ältere und behinderte Menschen, die in ihrer eigenen Wohnung leben, können hier zusätzlich zu den bestehenden Hilfeangeboten Unterstützung erhalten, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen.
- Rechtliche Betreuung - Die Betreuungsbehörde berät Erwachsene, die aufgrund einer psychischen oder körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ihre Rechte und Pflichten nur teilweise oder nicht mehr wahrnehmen können. Betreuer werden bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unterstützt.
- Straßensozialarbeit - Beratung, Betreuung, Begleitung und Hilfen für Kinder und Jugendliche, deren Lebenssituation von Ausgrenzung, sozialer Benachteiligung und/oder individueller Beeinträchtigung geprägt ist
- Wirtschaftliche Sozialhilfe - Die wirtschaftliche Sozialhilfe umfasst die Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfen zur Gesundheit, Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen (u.a. Altenhilfe, Blindenhilfe, Bestattungskosten).
- Zivil- und Wehrdienstleistende - Im Bereich Unterhaltssicherung werden Sie zu Fragen der Sicherung des Lebensbedarfs während der Dienstzeiten als Wehrpflichtiger bzw. Zivildienstleistender beraten und es werden Anträge aufgenommen und über die entsprechenden Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz entschieden.
- Kriegsopferfürsorge - Zuständigkeit seit 01.01.2009: Kommunaler Sozialverband Sachsen, Außenstelle Chemnitz, Fachbereich Soziales Entschädigungs- und Fürsorgerecht, Reichsstr. 3, 9112 Chemnitz, Telefon 0371 577-570, Fax 0371 577-1570
weitere Hilfen finden Sie im Bereich Wohnen sowie im Bereich Kinder und Familie
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