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Rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht

Rechtliche Betreuung

Das Betreuungsbehördengesetz ist seit dem 01.01.1992 in Kraft getreten mit dem Ziel, das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen zu stärken.

Voraussetzung für eine Betreuung ist entweder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung und das die Betroffenen aufgrund ihrer Behinderung ihre Rechtsangelegenheiten nicht selbst regeln können.

Je nach Erforderlichkeit der zu regelnden Aufgaben, nach dem Krankheitsbild oder dem Behinderungsgrad werden die Aufgabenkreise, in denen der Betreuer rechtlich handeln darf, eingerichtet.

Der Aufgabenbereich der Betreuungsbehörde erstreckt sich auf die Sachverhaltsermittlung im Betreuungsverfahren für das Betreuungsgericht, auf die Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern, Berufs- und Vereinsbetreuern sowie Vollmachtnehmern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Eine Betreuungsanregung kann durch die betroffene Person selbst erfolgen, durch Familienangehörige oder Bekannte aus dem sozialen Umfeld des Betroffenen sowie durch Mitarbeiter unterschiedlicher Institutionen, welche einen rechtlichen Unterstützungsbedarf sehen.

Zu weiteren Fragen, wie

  • Welche Voraussetzungen für eine Betreuerbestellung sind notwendig ?
  • Welche Aufgaben und Pflichten hat ein Betreuer ?
  • Wer kann Betreuer werden ?
  • Wie kann man vorsorgen (Vorsorgevollmacht) ?
  • Wie kann die Umsetzung einer bestehenden Patientenverfügung durch den Betreuer oder Bevollmächtigten erfolgen ?


kann eine Beratung durch die Mitarbeiter/-innen der Betreuungsbehörde erfolgen.

 

Die den Betreuungsantrag annehmende Instutition ist das

Amtsgericht Leipzig/Betreuungsgericht
Bernhard-Göring-Str. 64
04275 Leipzig

 

Vorsorgevollmacht

Die Vorsorgevollmacht stellt eine Alternative zur Betreuung dar.
Eine Informationsberatung kann durch die Mitarbeiter/ -innen der Betreuungsbehörde erfolgen.
Ebenso sind die Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde seit dem 01.07.2005 ermächtigt, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gegen eine Gebühr von 10.00 € zu beglaubigen.

 

Weitere Informationen

  • Informationsmaterial zur Vorsorgevollmacht und Betreuung erhalten Sie auch hier:


    Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung
    Hammerweg 30
    01127 Dresden
    E-Mail: publikationen@sachsen.de

 

 

Antragsformulare

Formular zur Betreuungsanregung (PDF 65 KB)
Musterformular Vorsorgevollmacht (PDF 125 KB)

 
 
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Kontakt

Postanschrift
Stadt Leipzig
Sozialamt
Abteilung Soziale Angelegenheiten / Sozialplanung
Betreuungsbehörde
04092 Leipzig

 

Hausanschrift
Stadt Leipzig
Abteilung Soziale Angelegenheiten / Sozialplanung
Betreuungsbehörde
Bornaische Str. 27
Zimmer 206
04277 Leipzig

 

Abteilungsleiterin
Jenny Richter

 

Sachgebietsleiterin
Frau Kirchner

 

Telefon
0341 123-6411

 

Telefax
0341 123-6435

 

E-Mail
Betreuungsbehoerde@leipzig.de

 

Internet
www.leipzig.de/sozialamt

 

Öffnungszeiten

Di       09:00 - 12:00 Uhr
          13:00 - 18:00 Uhr
und nach telefonischer Vereinbarung

 

Erreichbarkeit

Straßenbahn:11 (Pfeffingerstr.)
                   10 (Wiedebachplatz)

 
Gebäude für Rollstuhlfahrer zugängig Toilette für Rollstuhlfahrer nutzbar
 
 
 

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