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Rechtliche Betreuung und Vorsorgevollmacht |
Rechtliche Betreuung
Das Betreuungsbehördengesetz ist seit dem 01.01.1992 in Kraft getreten mit dem Ziel, das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Personen zu stärken.
Voraussetzung für eine Betreuung ist entweder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung und das die Betroffenen aufgrund ihrer Behinderung ihre Rechtsangelegenheiten nicht selbst regeln können.
Je nach Erforderlichkeit der zu regelnden Aufgaben, nach dem Krankheitsbild oder dem Behinderungsgrad werden die Aufgabenkreise, in denen der Betreuer rechtlich handeln darf, eingerichtet.
Der Aufgabenbereich der Betreuungsbehörde erstreckt sich auf die Sachverhaltsermittlung im Betreuungsverfahren für das Betreuungsgericht, auf die Beratung und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuern, Berufs- und Vereinsbetreuern sowie Vollmachtnehmern bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
Eine Betreuungsanregung kann durch die betroffene Person selbst erfolgen, durch Familienangehörige oder Bekannte aus dem sozialen Umfeld des Betroffenen sowie durch Mitarbeiter unterschiedlicher Institutionen, welche einen rechtlichen Unterstützungsbedarf sehen.
Zu weiteren Fragen, wie
- Welche Voraussetzungen für eine Betreuerbestellung sind notwendig ?
- Welche Aufgaben und Pflichten hat ein Betreuer ?
- Wer kann Betreuer werden ?
- Wie kann man vorsorgen (Vorsorgevollmacht) ?
- Wie kann die Umsetzung einer bestehenden Patientenverfügung durch den Betreuer oder Bevollmächtigten erfolgen ?
kann eine Beratung durch die Mitarbeiter/-innen der Betreuungsbehörde erfolgen.
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Die den Betreuungsantrag annehmende Instutition ist das
Amtsgericht Leipzig/Betreuungsgericht Bernhard-Göring-Str. 64 04275 Leipzig |
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Vorsorgevollmacht
Die Vorsorgevollmacht stellt eine Alternative zur Betreuung dar. Eine Informationsberatung kann durch die Mitarbeiter/ -innen der Betreuungsbehörde erfolgen. Ebenso sind die Mitarbeiterinnen der Betreuungsbehörde seit dem 01.07.2005 ermächtigt, Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen gegen eine Gebühr von 10.00 € zu beglaubigen.
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Weitere Informationen
- Informationsmaterial zur Vorsorgevollmacht und Betreuung erhalten Sie auch hier:
Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung Hammerweg 30 01127 Dresden E-Mail: publikationen@sachsen.de
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Antragsformulare |
Formular zur Betreuungsanregung (PDF 65 KB) Musterformular Vorsorgevollmacht (PDF 125 KB) |
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Kontakt |
Postanschrift Stadt Leipzig Sozialamt Abteilung Soziale Angelegenheiten / Sozialplanung Betreuungsbehörde 04092 Leipzig
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Hausanschrift Stadt Leipzig Abteilung Soziale Angelegenheiten / Sozialplanung Betreuungsbehörde Bornaische Str. 27 Zimmer 206 04277 Leipzig
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Abteilungsleiterin Jenny Richter
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Sachgebietsleiterin Frau Kirchner
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Telefon 0341 123-6411
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Telefax 0341 123-6435
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E-Mail Betreuungsbehoerde@leipzig.de
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Internet www.leipzig.de/sozialamt
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Öffnungszeiten |
Di 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung |
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Erreichbarkeit |
Straßenbahn:11 (Pfeffingerstr.) 10 (Wiedebachplatz) |
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