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Abteilung Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft/ Landesblindengeld bleibt vom 6. bis 10.02. geschlossen Die Abteilung Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft/ Landesblindengeld des Sozialamtes bleibt aus technischen Gründen in der Woche vom 06.02.2012 bis 10.02.2012 geschlossen. Anträge auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft oder Landesblindengeld als auch Unterlagen können im Sekretariat der Abteilung abgegeben werden. Eine Beratung findet nicht statt. |
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Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft / Landesblindengeld |
Seit dem 1. August 2008 werden im Freistaat Sachsen die Aufgaben der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und der Gewährung von Landesblindengeld von den Kommunen wahrgenommen.
In der Stadtverwaltung Leipzig nimmt diese Aufgaben das Sozialamt wahr. Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft
Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Auf Antrag wird festgestellt, ob eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts vorliegt und welchen Grad diese Behinderung hat. Dazu werden Schwerbehindertenausweise ausgestellt. Je nach Grad der Behinderung und Merkzeichen können behinderte Menschen damit Rechte und Nachteilsausgleiche geltend machen.
Fragen und Antworten zum Schwerbehindertenausweis (PDF 36 KB)
Landesblindengeld
Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten - unabhängig von Einkommen und Vermögen - blinde Menschen, hochgradig sehschwache Menschen, gehörlose Menschen und Kinder mit einem Grad der Behinderung von 100.
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Antragsformulare |
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Wichtiger Hinweis:
Bitte senden Sie auch die sich in Ihren Händen befindlichen medizinischen Unterlagen mit ein.
Sie können so zu einer Beschleunigung des Feststellungsverfahrens beitragen.
Ärztliche Befundunterlagen sollten nicht älter als 5 Jahre sein und im Zusammenhang mit den von Ihnen geltend gemachten Beeinträchtigungen stehen. |
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Kontakt |
Postanschrift Stadt Leipzig Sozialamt Abteilung Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft / Landesblindengeld 04092 Leipzig
Hausanschrift Sozialamt Abteilung Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft / Landesblindengeld Technisches Rathaus Prager Straße 118 - 136 Haus A, Eingang A IV 04317 Leipzig
Abteilungsleiterin Ivonne Link
Telefon 0341 123-4000
Telefax 0341 123-4005
E-Mail sgb9.lblindg@leipzig.de
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Öffnungszeiten |
Di 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mo, Mi, Fr geschlossen
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Erreichbarkeit |
Straßenbahn: 12, 15 (Technisches Rathaus), Bus: 70, 74 (Technisches Rathaus) |
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