Stadt Leipzig Wappen StadtplanPresseKontakt Deutsch English Français Español Polski
Leipzig
Bürger
Wirtschaft
Tourismus
 Home > Bürger > Service > Dienstleistungen > Soziale Hilfen > Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft und Landesblindengeld
spacer
 

Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft / Landesblindengeld

Seit dem 1. August 2008 werden im Freistaat Sachsen die Aufgaben der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und der Gewährung von Landesblindengeld von den Kommunen wahrgenommen.

In der Stadtverwaltung Leipzig nimmt diese Aufgaben das Sozialamt wahr.


Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft

Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.

Auf Antrag wird festgestellt, ob eine Behinderung im Sinne des Schwerbehindertenrechts vorliegt und welchen Grad diese Behinderung hat. Dazu werden Schwerbehindertenausweise ausgestellt. Je nach Grad der Behinderung und Merkzeichen können behinderte Menschen damit Rechte und Nachteilsausgleiche geltend machen.

Fragen und Antworten zum Schwerbehindertenausweis (PDF 36 KB)


Landesblindengeld

Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz erhalten - unabhängig von Einkommen und Vermögen - blinde Menschen, hochgradig sehschwache Menschen, gehörlose Menschen und Kinder mit einem Grad der Behinderung von 100.


 

Antragsformulare

Rotformular

Antrag auf Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gewährung von Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz(Erstantrag, PDF 857 KB)
 
Änderungsantrag zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gewährung von Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz
(PDF 1,43 MB)
 
Antrag auf Feststellung der Voraussetzungen für die Gewährung von Parkerleichterungen (PDF 184 KB)
 
Vollmacht zur Antragstellung (PDF 84 KB)
 
 

 

Wichtiger Hinweis:

Bitte senden Sie auch die sich in Ihren Händen befindlichen medizinischen Unterlagen mit ein.

Sie können so zu einer Beschleunigung des Feststellungsverfahrens beitragen.

Ärztliche Befundunterlagen sollten nicht älter als 5 Jahre sein und im Zusammenhang mit den von Ihnen geltend gemachten Beeinträchtigungen stehen.

 
 
spacer spacer spacer

Kontakt

  
Postanschrift
Stadt Leipzig
Sozialamt
Abteilung Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft / Landesblindengeld
04092 Leipzig

Hausanschrift
Sozialamt
Abteilung Feststellung Schwerbehinderteneigenschaft / Landesblindengeld
Technisches Rathaus
Prager Straße 118 - 136
Haus A, Eingang A IV
04317 Leipzig

Abteilungsleiterin
Ivonne Link

Telefon
0341 123-4000

Telefax
0341 123-4005

E-Mail
sgb9.lblindg@leipzig.de

 

Öffnungszeiten

Di            09:00 - 12:00 Uhr
               13:00 - 18:00 Uhr
Do           09:00 - 12:00 Uhr
               13:00 - 16:00 Uhr
Mo, Mi, Fr geschlossen

 

Erreichbarkeit

Straßenbahn: 12, 15 (Technisches Rathaus),
Bus: 70, 74 (Technisches Rathaus)

 
Markierte Behindertenparkplätze sind vorhanden Gebäude für Rollstuhlfahrer zugängig Aufzug für Rollstuhlfahrer zugängig Toilette für Rollstuhlfahrer eingeschränkt nutzbar
 
 
 

deli.cio.us Mister Wong



Seite druckenDruckversion

spacer spacer
RSS-Feed Twitter