|
|
 |
| |
Straßenverkehrsbehörde |
Die Straßenverkehrsbehörde kann die Benutzung bestimmter Straßenstrecken beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Gründe dafür können sein:
- Sicherheit und Ordnung des Verkehrs (Allgemein, Baustellen im Straßenraum und dazugehörige Umleitungen, Straßenbaustellen und dazugehörige Umleitungen)
- Schutz der Bevölkerung vor verkehrsbedingten Lärm und Abgasen
- Parkmöglichkeiten für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG) und Blinde (B)
- Übermäßige Straßenbenutzung gemäß § 29 Straßenverkehrsordnung
|
| |
Verkehrsregelung und -organisation |
Zur Erfüllung dieser Aufgaben ordnet die Straßenverkehrsbehörde Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen und Verkehrseinrichtungen zur Regelung des Verkehrs an.
Für Hinweise, Anregungen, Wünsche und Anträge im Zusammenhang mit:
- der Erhöhung der Verkehrssicherheit,
- der Verbesserung von Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und
- der Vermeidung von Gefahrenlagen,die das allgemeine Risiko einer verkehrsbedingten Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt,
ist das Sachgebiet Verkehrsregelung unter (03 41) 1 23 34 79 zu erreichen.
|
| |
|
 |
 |
Häufig gesucht
Leipzig für
Lebenslagen
Bürgerservice
Zu Besuch in Leipzig
Mobilität + Verkehr
|