Stadt Leipzig Wappen StadtplanPresseKontakt Deutsch English Français Español Polski
Leipzig
 Home > Bürger > Service > Bürgerdienste > Verkehr > Verkehrsorganisation
 

Straßenverkehrsbehörde

Die Straßenverkehrsbehörde kann die Benutzung bestimmter Straßenstrecken beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten. Gründe dafür können sein:

  • Sicherheit und Ordnung des Verkehrs (Allgemein, Baustellen im Straßenraum und dazugehörige Umleitungen, Straßenbaustellen und dazugehörige Umleitungen)
  • Schutz der Bevölkerung vor verkehrsbedingten Lärm und Abgasen
  • Parkmöglichkeiten für Schwerbehinderte mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (aG) und Blinde (B)
  • Übermäßige Straßenbenutzung gemäß § 29 Straßenverkehrsordnung
 

Verkehrsregelung und -organisation

Zur Erfüllung dieser Aufgaben ordnet die Straßenverkehrsbehörde Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierungen und Verkehrseinrichtungen zur Regelung des Verkehrs an.

Für Hinweise, Anregungen, Wünsche und Anträge im Zusammenhang mit:

  • der Erhöhung der Verkehrssicherheit,
  • der Verbesserung von Parkmöglichkeiten auf öffentlichen Straßen und
  • der Vermeidung von Gefahrenlagen,die das allgemeine Risiko einer verkehrsbedingten Beeinträchtigung von Rechtsgütern erheblich übersteigt,

ist das Sachgebiet Verkehrsregelung unter (03 41) 1 23 34 79 zu erreichen.

 
 
RSS-Feed