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Wohnberechtigungsschein |
In der Stadt Leipzig werden vier verschiedene Wohnberechtigungsscheine (WBS) erteilt.
- Der weiße WBS berechtigt zum Bezug einer belegungsgebundenen Wohnung der LWB oder einer Wohnungsgenossenschaft.
- Der grüne WBS ermöglicht die Anmietung einer mit Fördermitteln des Freistaates Sachsen sanierten oder neugeschaffenen Wohnung.
- Der gelbe WBS ist bei Bezug einer mit Baukostenzuschuss gebauten Wohnung erforderlich.
- Bei Umzug in ein anderes Bundesland können Sie bei uns auch einen WBS nach § 5 Wohnungsbindungsgesetz erhalten.
Der Wohnberechtigungsschein wird jedem volljährigen Bürger erteilt, der rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, für eine Wohnung aufzukommen und für diese seinen Hauptwohnsitz anzumelden. Es dürfen bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden.
Bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins sind folgende Unterlagen vorzulegen:
- Personalausweis/ Pass
- Einkommensbelege (Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate, Rentenbescheide, Sozialhilfebescheid, Bafög, Unterhalt u.s.w.)
- Schwerbehindertenausweis
- Mutterpass
- Mietvertrag der jetzigen Wohnung
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Antragsformular |
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Weitere Informationen |
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Bearbeitung der Anträge auf Wohnberechtigungsscheine (WBS) |
Für grundsätzliche Fragen: Frau Jackisch-Tetzel (Sachgebietsleiterin), Telefon 0341 123-3997. |
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Ihre und unsere Partner bei der Wohnungssuche |
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Kontakt |
Postanschrift Stadt Leipzig Sozialamt Abteilung Soziale Wohnhilfen 04092 Leipzig
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Hausanschrift Stadt Leipzig Sozialamt Abteilung Soziale Wohnhilfen Sachgebiet Wohnberechtigung/ Belegungsrechte Technisches Rathaus Prager Str. 118-136 Haus A, Eingang A I 04317 Leipzig
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Abteilungsleiter Stefan Adams
Telefon 0341 123-9139
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E-Mail soziale.wohnhilfen@leipzig.de
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Antragsbearbeitung Bearbeitung der Anträge auf Wohnberechtigungsscheine (WBS) |
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Öffnungszeiten |
Di 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mo, Mi, Fr geschlossen
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Erreichbarkeit |
Straßenbahn: 12, 15 (Technisches Rathaus), Bus: 70, 74 (Technisches Rathaus) |
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Weitere Antrag entgegennehmende Stellen
Bürgerämter
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