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Wohnberechtigungsschein (Einkommensgrenzen, Wohnungsgrößen und Dringlichkeit)

  
Einkommensgrenzen
Folgende Einkommensgrenzen (Jahreseinkommen) dürfen nicht überschritten werden:

 
 

Anzahl              Weißer WBS
Personen

§ 5 WoBindG

Grüner WBS

Gelber WBS

1                      11.795,71

12.000,00

18.406,51

21.474,26

2                      17.077,15

18.000,00

24.542,01

27.609,76

3                      21.167,48

22.100,00

30.677,51

33.745,26

4                      25.257,82

26.200,00

36.813,02

42.948,52

5                      29.348,15

30.300,00

42.948,52

52.151,77

6                      33.438,49

34.400,00

49.084,02

61.355,03


Die angegebenen Werte (EUR) beziffern weder das Brutto- noch das Nettoeinkommen. Es handelt sich hierbei um das „bereinigte Einkommen“, welches auf der Grundlage des II. Wohnungsbaugesetzes oder des Wohnraumförderungsgesetzes berechnet wird.

 

Wohnungsgrößen und Dringlichkeit

Mit Erteilung des WBS wird eine Entscheidung zur sozialen Dringlichkeit und zum Wohnungsgrößenanspruch getroffen.
Die festgelegte Wohnungsgröße muss vom Eigentümer/ Vermieter beim Mietvertragsabschluß beachtet werden und darf höchstens um 10 % überschritten werden. Ausnahmen kann nur der Eigentümer bei längerem Leerstand und nachgewiesenen Vermietungsbemühungen beantragen.

 
 
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Anzahl Personen

 
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weißer WBS / § 5 WoBindG

 
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grüner / gelber WBS

 
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1

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1,5 Räume oder   45 m²

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1,5 Räume oder 45 m²

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2

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2    Räume oder   60 m²

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2    Räume oder 60 m²

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3

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3    Räume oder   75 m²

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3    Räume oder 75 m²

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4

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4    Räume oder   90 m²

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4    Räume oder 85 m²

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5

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5    Räume oder 105 m²

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5    Räume oder 95 m²


Je weiteres Familienmitglied erhöht sich der Anspruch beim weißen WBS und nach § 5 WoBindG um jeweils 15 m² und beim grünen und gelben WBS um jeweils 10 m². Junge Ehen, Rollstuhlfahrer, Blinde und Alleinerziehende mit einem Kind über 6 Jahren haben einen erhöhten Wohnflächenanspruch.
Wir informieren Sie gern!

Beachten Sie bitte, dass die Bestimmungen zur angemessenen Wohnfläche auf dem WBS nicht in jedem Fall mit den regionalen Festlegungen der Gemeinde zur Angemessenheit der Unterkunft für Empfänger von Arbeitslosengeld II übereinstimmt.

 
 

deli.cio.us Mister Wong

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