|
|
 |
| |
Wohngeld |
Die Stadt Leipzig bewilligt Wohngeld als Miet- und Lastenzuschuss nach den Vorschriften des Wohngeldgesetzes.
Bezieher von sogenannten Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und Asylbewerberleistungen) sind vom Wohngeldbezug ausgeschlossen. Diese Leistungsempfänger erhalten kein Wohngeld, wenn bei der Berechnung der Transferleistungen die Kosten der Unterkunft berücksichtigt wurden.
Mieter von Wohnraum können Mietzuschuss, Eigentümer von selbst genutzten Eigentumswohnungen oder Eigenheimen können Lastenzuschuss erhalten.
Vordrucke für die Antragstellung können Sie bei den Bürgerämtern der Stadt Leipzig oder der Abteilung Wohngeld des Sozialamtes im Technischen Rathaus in der Prager Str. 118-136 persönlich abholen oder online abrufen.
Ein Versand der Formulare ist aus Kostengründen nicht möglich.
Alle weiteren allgemeinen Fragen beantworten Ihnen gern die Mitarbeiter/innen der Bürgerämter und die Sachbearbeiter/innen der Abteilung Wohngeld.
Mit dem Wohngeldrechner können Sie Ihren Wohngeldanspruch unverbindlich berechnen lassen. (Die eingegebenen Daten werden nur zur annähernden Berechnung eines Wohngeldanspruches benötigt und nach dem Ende der Verbindung wieder gelöscht.)
|
| |
|
|
Antragsformulare |
|
|
Informationen zum Wohngeld |
|
| |
| |
|
 |
 |
 |
Kontakt |
Postanschrift Stadt Leipzig Sozialamt Abteilung Wohngeld 04092 Leipzig
|
| |
Hausanschrift Stadt Leipzig Sozialamt Abteilung Wohngeld Wohngeldbehörde Technisches Rathaus Prager Str. 118-136 Haus A, Eingang A I 04317 Leipzig
|
| |
Abteilungsleiter Uwe Hehr
|
| |
Telefon 0341 123-6501
|
| |
Telefax 0341 123-6540
|
| |
E-Mail wohngeld@leipzig.de
|
| |
Öffnungszeiten |
Di 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mo, Mi, Fr geschlosen
|
| |
Erreichbarkeit |
Straßenbahn: 12, 15 (Technisches Rathaus), Bus: 70, 74 (Technisches Rathaus) |
| |
|
|
| |
Weitere den Antrag entgegennehmende Stellen
Bürgerämter |
| |
| |
|
|
 |
 |
|