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Zusatzförderung für Mietwohnungen |
Die Stadt Leipzig bewilligt Zusatzförderung nach den Verwaltungsvorschriften des Mietwohnungsprogramms des Freistaates Sachsen für Mieter, die in Wohnungen leben, die nach dem Teil BII der Förderrichtlinie saniert wurden.
Vom Wohngeldbezug sind Bezieher sogenannter Transferleistungen (z. B. Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe und Asylberwerberleistungen) ausgeschlossen. Diese Ausschlussregelungen für das Wohngeld gelten nicht für die Zusatzförderung.
Die zum Bezug der Zusatzförderung notwendigen Antragsvordrucke sind online verfügbar oder können auch in der Abteilung Wohngeld des Sozialamtes in der Prager Straße 118-136 persönlich abholen. Aus Kostengründen ist ein Versand der Formulare nicht möglich.
Alle weiteren allgemeinen Fragen beantworten Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Leipziger Bürgerämter und die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter der Abteilung Wohngeld.
Eine detaillierte Vorausberechnung Ihres Zusatzförderanspruches ist nicht möglich. |
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Antragsformulare |
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Weitere Erläuterungen zur Antragstellung
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Informationen zur Zusatzförderung |
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Kontakt |
Postanschrift Stadt Leipzig Sozialamt Abteilung Wohngeld 04092 Leipzig
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Hausanschrift Hausanschrift Stadt Leipzig Sozialamt Abteilung Wohngeld Wohngeldbehörde Technisches Rathaus Prager Str. 118-136 Haus A, Eingang A I 04317 Leipzig
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Abteilungsleiter Uwe Hehr
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Telefon 0341 123-6501
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Telefax 0341 123-6540
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E-Mail wohngeld@leipzig.de
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Öffnungszeiten |
Di 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Do 09:00 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Mo, Mi, Fr geschlossen |
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Erreichbarkeit |
Straßenbahn: 12, 15 (Technisches Rathaus), Bus: 70, 74 (Technisches Rathaus) |
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Weitere den Antrag entgegennehmende Stellen
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