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Vergabe von Hausnummern |
Hausnummern dienen der Referenzierung von Gebäuden in einer Straße und werden amtlich vergeben. Maßgebliche Rechtsgrundlagen für die Zuweisung von Hausummern in der Stadt Leipzig sind § 5 Abs. 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO), § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 9 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in Verbindung mit § 14 Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig.
Hausnummern für Liegenschaften in der Stadt Leipzig vergibt das Amt für Statistik und Wahlen auf Antrag des Grundstückseigentümers, des Erbbauberechtigten oder eines Bevollmächtigten.
Für die Beantragung einer Hausnummer ist ein formloser Antrag mit folgenden Angaben notwendig:
- Eigentümeradresse,
- Flurstücksnummer und Gemarkung,
- Straßenbezeichnung, an der das Grundstück liegt,
- Lageplan (Katasterplan mit Flurstück und Gemarkung) mit Darstellung des Gebäudes und Kennzeichnung des Einganges bzw. der Eingänge.
Die Antragstellung kann per Post, Fax oder persönlich in unserem Amt erfolgen.
Bei Neubauten wird der Hausnummernantrag erst nach Erteilung der Baugenehmigung bzw. nach Abschluss des Anzeigeverfahrens bearbeitet.
Die Hausnummernzuweisung ist gemäß Verwaltungsgebührensatzung gebührenpflichtig:
- erste Hausnummer im Bescheid 15 €
- jede weitere Hausnummer im Bescheid 5 €.
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Kontakt |
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Postanschrift Stadt Leipzig Amt für Statistik und Wahlen 04092 Leipzig
Hausanschrift Stadthaus, Burgplatz 1 Zimmer 232
Telefon 0341 123-2843 0341 123-2849
Telefax 0341 123-2845
E-Mail statistik-wahlen@leipzig.de
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Öffnungszeiten |
| Montag |
9 - 12 Uhr |
| Dienstag |
9 - 12 u. 13 - 18 Uhr |
| Mittwoch |
9 - 12 Uhr |
| Donnerstag |
9 - 12 u. 13 - 16 Uhr |
| Freitag |
9 - 12 Uhr |
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