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Vergabe von Hausnummern

Hausnummern dienen der Ordnung und Orientierung innerhalb von besiedelten Gebieten und werden amtlich für Gebäude vergeben.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen für die Zuweisung von Hausummern in der Stadt Leipzig sind § 5 Abs. 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO), § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 9 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in Verbindung mit § 15 Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig.

 

Hausnummern für Liegenschaften in der Stadt Leipzig vergibt das Amt für Statistik und Wahlen an den Grundstückseigentümer oder den Erbbauberechtigten.

Bei Neubauten wird die Hausnummer ohne explizite Antragstellung nach der Erteilung der Baugenehmigung direkt an den Grundstückseigentümer vergeben.

Bei Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden - z.B. aufgrund von Sanierungen, Umbau oder Umnutzung - ist für die Vergabe erforderlicher neuer Hausnummern ein formloser Antrag des Grundstückseigentümers mit folgenden Angaben notwendig:

  • Eigentümeradresse,
  • Flurstücksnummer und Gemarkung,
  • Straßenbezeichnung, an der das Grundstück liegt,
  • Lageplan (Katasterplan mit Flurstück und Gemarkung) mit Darstellung des Gebäudes und Kennzeichnung des Einganges bzw. der Eingänge.

Die Antragstellung kann per Post, Fax oder persönlich in unserem Amt erfolgen.

 

Die Hausnummernzuweisung ist gemäß Verwaltungskostensatzung gebührenpflichtig:

  • erste Hausnummer im Bescheid 15 €
  • jede weitere Hausnummer im Bescheid 5 €.
 
 

Kontakt

Postanschrift
Stadt Leipzig
Amt für Statistik und Wahlen
04092 Leipzig

Hausanschrift
Stadthaus, Burgplatz 1
Zimmer 232

Telefon
0341 123-2843
0341 123-2849

Telefax
0341 123-2845

E-Mail
statistik-wahlen@leipzig.de

 

Öffnungszeiten

Dienstag 9 - 12 u. 13 - 18 Uhr
Donnerstag 9 - 12 u. 13 - 16 Uhr
und nach Vereinbarung
 
Hausnummernschild
 
 
 
 
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©  Stadt Leipzig, 14. Oktober 2011