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Vergabe von Hausnummern |
Hausnummern dienen der Ordnung und Orientierung innerhalb von besiedelten Gebieten und werden amtlich für Gebäude vergeben. Maßgebliche Rechtsgrundlagen für die Zuweisung von Hausummern in der Stadt Leipzig sind § 5 Abs. 4 Sächsische Gemeindeordnung (SächsGemO), § 126 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 9 Polizeigesetz des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in Verbindung mit § 15 Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig. |
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Hausnummern für Liegenschaften in der Stadt Leipzig vergibt das Amt für Statistik und Wahlen an den Grundstückseigentümer oder den Erbbauberechtigten.
Bei Neubauten wird die Hausnummer ohne explizite Antragstellung nach der Erteilung der Baugenehmigung direkt an den Grundstückseigentümer vergeben.
Bei Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden - z.B. aufgrund von Sanierungen, Umbau oder Umnutzung - ist für die Vergabe erforderlicher neuer Hausnummern ein formloser Antrag des Grundstückseigentümers mit folgenden Angaben notwendig:
- Eigentümeradresse,
- Flurstücksnummer und Gemarkung,
- Straßenbezeichnung, an der das Grundstück liegt,
- Lageplan (Katasterplan mit Flurstück und Gemarkung) mit Darstellung des Gebäudes und Kennzeichnung des Einganges bzw. der Eingänge.
Die Antragstellung kann per Post, Fax oder persönlich in unserem Amt erfolgen. |
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Die Hausnummernzuweisung ist gemäß Verwaltungskostensatzung gebührenpflichtig:
- erste Hausnummer im Bescheid 15 €
- jede weitere Hausnummer im Bescheid 5 €.
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Kontakt |
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Postanschrift Stadt Leipzig Amt für Statistik und Wahlen 04092 Leipzig
Hausanschrift Stadthaus, Burgplatz 1 Zimmer 232
Telefon 0341 123-2843 0341 123-2849
Telefax 0341 123-2845
E-Mail statistik-wahlen@leipzig.de
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Öffnungszeiten |
| Dienstag |
9 - 12 u. 13 - 18 Uhr |
| Donnerstag |
9 - 12 u. 13 - 16 Uhr |
| und nach Vereinbarung |
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© Stadt Leipzig,
14. Oktober 2011
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