Die Benennung von Straßen ist nach § 5 IV der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) eine ausschließliche Angelegenheit der Stadt Leipzig, d.h. eine weisungsfreie Aufgabe im Sinne von § 2 I SächsGemO. Es handelt sich um eine Angelegenheit des Kommunal- und Ordnungsrechts. Benennungen von Straßen erfolgen auf Beschluss der Leipziger Ratsversammlung und werden im "Leipziger Amts-Blatt" amtlich bekannt gemacht.