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Geburt |
Unser Kind ist da! |
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Was nun? |
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Nach der Geburt (meist in einer der Kliniken) kommt die Geburtsanzeige direkt in das Standesamt. Die Klinik hat eine Woche Zeit, um dem Standesamt die Neugeborenen zu melden. Bereits in der Klinik werden geburtsrelevante Daten aufgenommen.
Diese Daten müssen nicht immer akzeptiert werden. Wird ein Vorname gewünscht, der nicht belegt ist, verlangt der Standesbeamte den Nachweis darüber, kann aber auch dann den Vornamen ablehnen. Als Eltern werden nur eingetragen, wer auch juristisch die Eltern sind. |
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Das bedeutet: |
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Ist die Kindesmutter noch verheiratet (auch wenn sie in Trennung lebt) gilt immer noch der Ehemann als Vater.
Vater eines Kindes ist auch (außer der Ehemann) der Mann, der die Vaterschaft juristisch schriftlich) anerkannt hat. Ist das bereits vor der Geburt passiert, kann er in das Geburtenbuch mit eingetragen werden.
Über die Eintragung der Angaben entscheidet der zuständige Standesbeamte.
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Wichtig! |
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Die Eltern haben fast 9 Monate Zeit um auch an solche Dinge, wie Vornamen, Vaterschaftanerkennung, Sorgerecht und ähnliches zu denken. Ist das Baby erst einmal da, wird die Zeit ziemlich knapp und viele Wege kommen auf die Eltern zu.
Es werden Termine mit den Eltern zur Abholung der Geburtsurkunden vereinbart. Die Telefonnummer und die Telefonzeiten erhalten die Eltern durch einen Informationszettel in der Klinik.
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Was war mit der Vaterschaft? |
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Die Anerkennung wurde ordnungsgemäß abgegeben, egal in welchem der genannten Ämter, egal wo in Deutschland. Sie muß dann allerdings zum Geburtsstandesamt des Kindes geschickt werden. Informieren Sie zum Beispiel nach der Geburt das Jugendamt, in dem Sie die Vaterschaftsanerkennung abgegeben haben, dass Ihr Kind nicht wie geplant im Heimatort, sondern woanders geboren wurde. Die Ämter schicken sich die Dokumente zu.
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Wer nimmt Vaterschaften auf? |
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Gebühren? |
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- Geburtsurkunde: 10,00 EUR
- Namensänderung: 25,00 EUR
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