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Geburt |
Unser Kind ist da! |
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Was nun? |
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Nach der Geburt (meist in einer der Kliniken) kommt die Geburtsanzeige direkt in das Standesamt. Die Klinik hat eine Woche Zeit, um dem Standesamt die Neugeborenen zu melden. Bereits in der Klinik werden Daten über Ort, Uhrzeit, Datum und Angaben der Eltern aufgenommen.
Aber Vorsicht, diese Daten müssen nicht immer akzeptiert werden. Wird ein Vorname gewünscht, der nicht belegt ist, verlangt der Standesbeamte den Nachweis darüber, kann aber auch dann den Vornamen ablehnen. Als Eltern werden nur eingetragen, wer auch juristisch die Eltern sind. |
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Das bedeutet: |
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Ist die Kindesmutter noch verheiratet (auch wenn sie in Trennung lebt) gilt immer noch der Ehemann als Vater. Mutter des Kindes ist die Frau, die das Kind geboren hat. Die Daten trägt die Hebamme ein. Anerkennung der Mutterschaft ist in Deutschland nicht üblich, aber möglich (vor allem wenn ausländisches Recht in Frage kommt).
Vater eines Kindes ist (außer der Ehemann) der Mann, der die Vaterschaft juristisch schriftlich) anerkannt hat. Ist das bereits vor der Geburt passiert, kann er in das Geburtenbuch mit eingetragen werden.
Die Angaben überprüft der zuständige Standesbeamte und er entscheidet, ob alle Daten so eingetragen werden oder nicht.
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Wichtig! |
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Die Eltern haben fast 9 Monate Zeit um auch an solche Dinge, wie Vornamen, Vaterschaftanerkennung, Sorgerecht und ähnliches zu denken. Ist das Baby erst einmal da, wird die Zeit ziemlich knapp und viele Wege kommen auf die Eltern zu.
Es werden Termine mit den Eltern zur Abholung der Geburtsurkunden vereinbart. Die zentrale Telefonnummer dafür lautet 0341 123-4113.
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Was war mit der Vaterschaft? |
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Die Anerkennung wurde ordnungsgemäß abgegeben, egal in welchem der genannten Ämter, egal wo in Deutschland. Sie muß dann allerdings zum Geburtsstandesamt des Kindes geschickt werden. Informieren Sie zum Beispiel nach der Geburt das Jugendamt, in dem Sie die Vaterschaftsanerkennung abgegeben haben, dass Ihr Kind nicht wie geplant im Heimatort, sondern woanders geboren wurde. Die Ämter schicken sich die Dokumente zu.
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Wer nimmt Vaterschaften auf? |
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Wie sind die Gebühren beim Standesamt der Stadt Leipzig? |
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- Geburtsurkunde: 10,00 EUR
- Namensänderung: 25,00 EUR
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