Nach der Geburt (meist in einer der Kliniken) kommt die Geburtsanzeige direkt in das Standesamt. Die Klinik hat eine Woche Zeit, um dem Standesamt die Neugeborenen zu melden. Bereits in der Klinik werden geburtsrelevante Daten aufgenommen.
Diese Daten müssen nicht immer akzeptiert werden. Wird ein Vorname gewünscht, der nicht belegt ist, verlangt der Standesbeamte den Nachweis darüber, kann aber auch dann den Vornamen ablehnen. Als Eltern werden nur eingetragen, wer auch juristisch die Eltern sind. |