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Besondere Beurkundungen / Familienbuch |
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Tel: 0341 123-4124/ -4126/ -4138/ -4139
Welche Urkunden für die in den folgenden Punkten genannten Beurkundungen und Beglaubigungen vorzulegen sind und welchen Personenkreis dies betrifft, teilt Ihnen die Standesbeamtin im Beratungsgespräch mit.
- Ausstellung von Eheurkunden und beglaubigten Abschriften aus den Eheregistern der letzten 80 Jahre (§5PStG), ältere Unterlagen befinden sich im Stadtarchiv
- Namensänderung für Vertriebene und Spätaussiedler (nach dem Bundesvertrieben- und Flüchtlingsgesetz BVFG) sowie Namensangleichungen nach (§ 47 EGBGB)
- Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland (wenn Sie nicht in Deutschland geheiratet haben, können Sie Ihre Eheschließung beim Standesamt Ihres Wohnortes nachbeurkunden lassen)
- Nachbeurkundung einer Geburt im Ausland bis zum Jahre 1999
- Erklärung zur Namensführung von Ehegatten in einer bereits bestehenden Ehe (Ehename, Voranstellen und Anfügen eines Namens)
- Namensänderung nach einer Scheidung oder Tod eines Ehegatten
- Anerkennung von Scheidungen im Ausland (der Standesbeamte prüft die Anerkennung der Scheidung für den deutschen Rechtsbereich).
Die vorzulegenden fremdsprachigen Urkunden müssen von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher übersetzt werden !
- Kirchenaustrittserklärung (Wohnsitz Leipzig)
Den Kirchenaustritt können Sie im Zimmer 29 des Standesamtes Leipzig erklären. Dazu müssen Sie persönlich erscheinen. Mitzubringen ist der
- Personalausweis oder Reisepass und Meldebescheinigung
- Geburtsurkunde (wenn vorhanden)
- Eheurkunde
- Nachweis der aktuellen Religionszugehörigkeit (Taufurkunde)
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Gebühren - Familienbuch: |
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Kirchenaustrittsgebühr: Bescheinigung Kirchenaustritt: |
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16,00 € 7,00 € |
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Eheurkunde: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister:
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10,00 € 10,00 € |
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Namenserklärung: |
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25,00 € |
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Beurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe Beurkundung einer Geburt im Ausland Bescheinigung Namenserklärung Antrag auf Anerkennung einer Scheidung
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60,00-110,00 € 60,00 € 10,00 € 10,00 € |
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Sie können Eheurkunden auch online abfordern und erhalten weitere Informationen.
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