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Kosten für die Hochzeit |
Was kostet eine Trauung?
Die Kosten lassen sich nicht pauschal beziffern. Die Höhe der Gebühren hängt von vielen Einzelfragen ab, wie zum Beispiel ob Sie eine namensrechtlich Erklärung zur Führung eines Doppelnamens abgeben, ein Stammbuch kaufen möchten oder wieviel Urkunden Sie benötigen.
Nach der Sächsischen PStVO § 3,Abs.1 sind folgende Gebühren zu erheben: |
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Anmeldung der Eheschließung, wenn beide Eheschließenden die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen: |
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40,00 EUR |
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Durchführung der Eheschließung, wenn die Anmeldung nicht in Leipzig erfolgt ist: |
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20,00 EUR |
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Anmeldung der Eheschließung:
- wenn ein Eheschließender eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt
- wenn beide Eheschließenden eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen
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70,00 EUR
90,00 EUR
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Beglaubigung von namensrechtlichen Erklärungen: |
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25,00 EUR |
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Eheurkunde |
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10,00 EUR |
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Mehrsprachiger Auszug aus dem Eheregister |
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10,00 EUR |
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Jedes weitere Exemplar dieser Urkunde, wenn Sie gleichzeitig beantragt wird: |
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5,00 EUR |
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Eheschließung außerhalb der üblichen Öffnungszeiten: |
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70,00 EUR |
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Anmeldung zur Begründung einer Lebenspartnerschaft:
- beide deutsche Partner
- ein ausländischer Partner
- beide ausländische Partner
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40,00- 70,00 EUR 70,00-100,00 EUR 90,00-120,00 EUR
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Stammbuch der Familie nach Angebot |
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laut Preisliste |
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Weitere Gebühren können entstehen zum Beispiel durch:
- die Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche Versicherung
- die Anerkennung eines ausländischen Scheidungsurteils durch das Oberlandesgericht
- die Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses durch das Oberlandesgericht
Für die Anmietung der Räumlichkeiten außerhalb des Stadthauses werden erhoben:
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