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Hund (an- und abmelden) |
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Allgemeine Informationen:
Die Stadt Leipzig erhebt Hundesteuer entsprechend ihrer Hundesteuersatzung. Die Steuerhöhe für ein Kalenderjahr beträgt 96 € für den ersten und 192 € für jeden weiteren Hund. Leipzig-Pass-Inhaber und Hundehalter, die ihren Hund aus dem Leipziger Tierheim aufgenommen haben, können Ermäßigungen beantragen.
Zusammen mit dem Steuerbescheid werden Hunderegistriermarken übersandt bzw. im Bereich Hundesteuer ausgegeben. Diese müssen beim Ausführen der Hunde stets sichtbar sein.
Meldepflicht
Sie haben innerhalb von 14 Tagen die Aufnahme von Hunden in Ihren Haushalt bzw. den Zuzug mit Hunden nach Leipzig schriftlich mit dem Formular Hundesteuer-Anmeldung anzuzeigen. Ebenso ist der Wegzug mit Hunden, die Abschaffung bzw. das Abhandenkommen oder der Tod der Hunde schriftlich mit dem Formular Hundesteuer-Abmeldung anzuzeigen, zwecks Entlastung von der Hundesteuer. Ihre Anschriften- bzw. Namensänderung während der Hundehaltung können Sie mit dem Formular Hundesteuer-Änderung anzeigen. Die Formulare können in jedem Bürgeramt (unabhängig von Ihrem Wohnort innerhalb der Stadt Leipzig) ausgefüllt und abgegeben oder direkt an folgende Anschrift gesandt werden:
Stadt Leipzig Stadtkämmerei Bereich Hundesteuer 04092 Leipzig
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