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(Wunsch-) Kennzeichen reservieren |
Sie benötigen bei einer Neuzulassung oder Umschreibung Ihres Fahrzeuges ein neues Leipziger Kennzeichen?
Dies kann ein Serienkennzeichen oder auch ein Kennzeichen nach Ihren Wünschen sein, welches Sie hier online reservieren können.
Bei dieser Reservierung eines Serienkennzeichens besteht keine Auswahlmöglichkeit von Buchstaben- bzw. Ziffernkombinationen. Es wird ein beliebiges freies Kennzeichen reserviert. |
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Reservierung für Wechselkennzeichen nicht möglich
Ausgenommen von der Reservierung ist das Wechselkennzeichen. Es kann für den gleichen Halter für zwei Fahrzeuge der jeweils gleichen Fahrzeugklasse M1, L oder O1 (siehe Feld J in der Zulassungsbescheinigung), die zudem Kennzeichen gleicher Abmessungen und Anzahl führen, zugeteilt werden. Das Wechselkennzeichen besteht aus einem gemeinsamen und zwei fahrzeugspezifischen Kennzeichenteilen. Der fahrzeugbezogene Teil ist ständig am betreffenden Fahrzeug anzubringen, wohingegen der gemeinsame Teil zusätzlich am dem Fahrzeug anzubringen ist, welches im öffentlichen Straßenverkehr betrieben oder abgestellt wird. Wechselkennzeichen dürfen nicht als Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen ausgeführt werden. Die Zuteilung eines Oldtimerkennzeichens ("H"-Kennzeichen) ist möglich.
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Nur www.leipzig.de/zulassung ist richtig für die Reservierung!
Sie haben diese Möglichkeiten ausschließlich auf dieser Internetseite! Die Stadt Leipzig hat keine anderen Anbieter zur Reservierung eines neuen Leipziger Kennzeichens im Internet autorisiert. Bitte beachten Sie, dass die anderen Reservierungsangebote im Internet Sie nicht direkt zum gewünschten Erfolg führen, dafür aber möglicherweise mit erheblichen Zusatzkosten für Sie verbunden sein können.
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Die Kennzeichenreservierung ist ein Zeitgewinn für alle!
Der Vorteil besteht darin, dass das reservierte Kennzeichen bereits vor dem Besuch der Zulassungsbehörde von zertifizierten Schilderprägern angefertigt werden kann. Das erspart Ihnen einerseits einen zusätzlichen Behördenweg und ermöglicht andererseits ein zügigeres Bearbeiten der Anliegen in der Kfz-Zulassungsbehörde. Eventuelle Abweichungen von den Standardabmessungen sind von der Zulassungsbehörde jedoch vorher zu genehmigen, ggf. ist das Vorführen des Fahrzeuges erforderlich.
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Für wen wird reserviert?
Sie erfolgt ausschließlich auf die/den zukünftige/n Halter/in des Fahrzeuges mit (Haupt-) Wohnsitz im Zulassungsbezirk Leipzig.
Eine Weitergabe des reservierten Kennzeichens ist nicht möglich!
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Wie lang sind die Reservierungsfristen?
- Serienkennzeichen: bis zum darauffolgenden Arbeitstag
- Wunschkennzeichen: sieben Tage
Wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb der genannten Fristen zugelassen wird, erfolgt die Löschung der gespeicherten Reservierung.
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Was kostet die Reservierung?
Die Gebühr für die Reservierung beträgt 2,60 EUR und zusätzlich für das Wunschkennzeichen 10,20 EUR. Sie werden bei der Zulassung des Fahrzeuges erhoben.
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Gesetzliche Auswahlbeschränkungen
- Das Unterscheidungszeichen „L“ wird gegenwärtig von der Stadt Leipzig und dem Landkreis Leipzig zugeteilt. Aus diesem Grund stehen Ihnen nur die vom Gesetzgeber der Stadt Leipzig zugewiesenen Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen zur Verfügung.
- Es kann kein Rechtsanspruch auf Zuteilung des gewählten Wunschkennzeichens geltend gemacht werden.
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Kennzeichen reservieren
Bitte beachten Sie auch die weiteren Erklärungen, die auf den folgenden Eingabeseiten enthalten sind. |
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Wegweiser: Kontakte, Erreichbarkeit und Öffnungszeiten der Kfz-Zulassungsbehörde
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Den Standort der Kfz-Zulassungsbehörde in Stadtplan Leipzig anzeigen.
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Rechtsgrundlage der Gebührenerhebung ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
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Ihre personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Reservierung des Kennzeichens gespeichert und nicht weitergegeben. Das Datum der Speicherung wird dokumentiert. Eine gespeicherte Reservierung mit Ihren Daten wird umgehend gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb der genannten Fristen zugelassen wird. Falls Sie der Speicherung Ihrer Daten nicht zustimmen, kann die Kennzeichenreservierung nicht durchgeführt werden.
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Vergessen Sie nicht
- die ausgedruckte Reservierungsbestätigung und
- alle sonstigen Unterlagen (PDF 38 kB) für Ihren Behördenbesuch bereitzulegen.
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