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Sie ziehen nach Leipzig?
Die Anmeldung betrifft meldepflichtige Bürger, die nach Leipzig ziehen.
Sie ziehen innerhalb Leipzigs um?
Die Ummeldung betrifft meldepflichtige Bürger, die innerhalb der Stadt Leipzig umziehen.
Sie wollen Leipzig verlassen?
Bitte lesen Sie den Abschnitt Wohnung abmelden.
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Wohnung an- oder ummelden |
Wo können Sie sich an- oder ummelden?
An- bzw. ummelden können Sie sich in jedem Bürgeramt, unabhängig von Ihrem Wohnort innerhalb der Stadt Leipzig.
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Welche Unterlagen benötigen Sie?
- Personalausweis und / oder Reisepass / Kinderreisepass
- in Einzelfällen können weitere Dokumente abverlangt werden
- ausgefüllte Meldescheine
Was müssen Sie beachten?
- Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen anmelden bzw. ummelden.
- Das persönliche Erscheinen mindestens eines Familienmitgliedes ist erforderlich. Bei Ihrer Vorsprache werden gleichzeitig die erforderlichen Änderungen in den Pass- und Personalausweisdokumenten vorgenommen.
- Bei Zuzug bzw. Umzug einer Familie kann eine volljährige Person die Anmeldung für alle mitziehenden Familienmitglieder vornehmen. Bitte bringen Sie hierfür den Ausweis oder Reisepass aller meldepflichtigen Personen mit.
- Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, aus dessen Wohnung die Minderjährigen ausziehen bzw. in dessen Wohnung sie einziehen.
- Die Anmeldung oder Ummeldung befreit nicht von der Verpflichtung, den Wohnungswechsel gegebenenfalls anderen Behörden z. B. Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle mitzuteilen.
- Für jede anzumeldende Person ist ein Meldeschein auszufüllen. Ausnahme: Angehörige einer Familie mit denselben bisherigen und neuen Wohnungen können einen gemeinsamen Meldeschein verwenden, der von einem volljährigen Meldepflichtigen zu unterschreiben ist.
- Bei der Anmeldung von mehr als vier Personen verwenden Sie bitte einen weiteren Meldeschein.
- Bitte lesen Sie sich die Hinweise auf den Formularen vor dem Ausfüllen gründlich durch.
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Haupt- oder Nebenwohnung?
- Haben Sie mehrere Wohnungen in der Bundesrepublik Deutschland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung.
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Hauptwohnung
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Nebenwohnung
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- ist die vorwiegend benutzte Wohnung
- bei Familien oder Lebens-partnerschaften ist es die vorwiegend gemeinsam benutzte Wohnung
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- ist jede weitere Wohnung in der Bundesrepublik Deutschland
- bei berechtigter Anmeldung mit Nebenwohnung erhebt die Stadt Leipzig seit 01.01.2006 Zweitwohnungssteuer gemäß Zeitwohnungssatzung(PDF 101 KB).
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- Den Status Ihrer Wohnung müssen sie auf dem Meldeformularen exakt angeben.
- Jede Änderung des Wohnungsstatus müssen Sie der Meldebehörde innerhalb der Meldefrist (innerhalb von zwei Wochen) mitteilen.
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Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
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An- oder Ummelden des Wohnsitzes sind Pflicht!
Beide Fälle verstehen sich nach dem Sächsischen Meldegesetz (SächsMG) als allgemeine Meldepflichten. Das Überschreiten der Meldefrist (innerhalb von zwei Wochen) für die Anmeldung bzw. Ummeldung kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die durch die Zentrale Bußgeldbehörde mit einer Geldbuße gemäß § 35 SächsMG geahndet wird.
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Wohnung abmelden |
Wann besteht keine Pflicht zur Abmeldung?
Wenn Sie Leipzig leider verlassen wollen oder müssen und nur innerhalb Deutschlands umziehen, besteht keine Pflicht zur Abmeldung.
Wann müssen Sie sich abmelden?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen abmelden, wenn Sie
- lediglich eine von mehreren Wohnungen in Deutschland aufgeben, ohne eine weitere neue Wohnung zu beziehen,
- ins Ausland wegziehen oder
- aus einer Wohnung ausziehen, ohne innerhalb eines Monats eine neue Wohnung in Deutschland zu beziehen.
Wo müssen Sie sich abmelden?
Abmelden können Sie sich in jedem Bürgeramt, unabhängig von Ihrem Wohnort innerhalb der Stadt Leipzig. Das Abmeldeformular können Sie auch auf dem Postweg einem Bürgeramt Ihrer Wahl zusenden.
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Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Bitte beachten Sie:
Das Überschreiten der Meldefrist (innerhalb von zwei Wochen) für die Abmeldung kann eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die durch die Zentrale Bußgeldbehörde mit einer Geldbuße gemäß § 35 SächsMG geahndet wird. |
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Behördenwegweiser
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Formulare
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