Achtung! Alle Notdienste sind zusätzliche Dienste und nur in dringenden Fällen in Anspruch zu nehmen! Bei Inanspruchnahme der Notdienstapotheken ist in der Zeit von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr morgens, an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie samstags ab 16:00 Uhr eine amtliche Zusatzgebühr von 2,50 € zu entrichten!