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Karte der Schutzgebiete |
Die Karte der Schutzgebiete, wird ständig fortgeschrieben und enthält Aussagen zu allen bekannten Schutzansprüchen inklusive des archäologischen und Gartendenkmalschutzes.
Zu den Schutzgebieten zählen im Stadtgebiet das Landschaftsschutzgebiet (LSG) Leipziger Auwald als wichtige stadtdurchquerende Nord-Süd-Radiale mit den Naturschutzgebieten (NSG) Burgaue, Elster-Pleiße-Auwald und Lehmlache Lauer bzw. den geplanten NSG Fortunabad und Gautzscher Spitze sowie das teilweise zum Stadtgebiet gehörige NSG Luppeaue. Weiterhin zählen dazu die LSG Partheaue, Östliche Rietzschke-Stünz mit dem Stötteritzer Wäldchen, Paunsdorfer Wäldchen-Heiterblick, Lößnig-Dölitz mit Leinegraben, Wachberg-Rückmarsdorf und die geplanten LSG Schönauer Lachen, Kolmberg, Etzoldsche Sandgrube und Rietzschketal Zweinaundorf und Zschampertaue.
Die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) der Europäischen Union zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen soll einen gesamteuropäischen Biotopverbund realisieren. Das dazugehörige Schutzgebietesystem Natura 2000 setzt sich aus den Special Area of Conversation (Flora-Fauna-Habitat-Gebiete bzw. FFH-Gebiete), deren Schutzstatus durch bestimmte Pflanzen- und Tierarten sowie deren Lebensräume definiert wird und den Special Protectet Area (SPA-Gebiete), der schon seit 1979 bestehenden Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie zur Erhaltung der wildlebenden Vogelarten), zusammen. Aus Leipzig wurden als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung die FFH-Gebiete Leipziger Auensystem, Bienitz und das Moormergelgebiet, die Bläulingswiesen südöstlich von Leipzig, Brösen Glesien und Tannenwald sowie die Partheaue und als einziges SPA-Gebiet der Leipziger Auwald gemeldet. FFH-Gebiete und SPA-Gebiete können sich gegenseitig und mit anderen Schutzgebieten räumlich überlagern.
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Karte der Schutzgebiete |
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