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Rechtsgrundlagen und Verfahren

Die Erarbeitung des Landschaftsplanes fußt auf Rechtsgrundlagen, die im Naturschutzgesetz sowie im Baugesetzbuch festgeschrieben sind.

Teil des Verfahrens zum Landschaftsplan ist die Bürger- und Behördenbeteiligung im Zuge seiner Bearbeitung.

Als gesetzlich festgeschriebener Maßstab für die Beurteilung der Umweltverträglichkeit von Planungen und Maßnahmen ist das Anwendungsgebiet für die Ergebnisse des Landschaftsplanes breit gefächert.

 
 

deli.cio.us Mister Wong

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