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Ausgleichsflächenkonzeption |
Menschliche Eingriffe beeinträchtigen Naturhaushalt und Landschaftsbild. Gehölze werden gerodet, Boden abgetragen oder versiegelt, Gewässerläufe verlegt oder Blickbeziehungen verbaut, um Platz für die menschlichen Nutzungsansprüche an den Naturraum zu schaffen. Dadurch gehen Landschaftselemente und Biotopstrukturen verloren und das nicht nur in der offenen Landschaft sondern auch im inneren Stadtgebiet. Nach Eingriffsende soll keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes zurückbleiben. Deshalb müssen geeignete Maßnahmen zu Ausgleich oder Ersatz stattfinden, um gestörte Funktionen des Naturhaushaltes oder des Landschaftsbildes möglichst gleichwertig wiederherzustellen.
Die Vorhaltung eines Pools aus geeigneten Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ermöglicht das rasche Reagieren auf Ausgleichserfordernisse und die Beschleunigung der Bebauungsplanverfahren. Diese Funktion übernimmt die Ausgleichsflächenkonzeption, bestehend aus Kartendarstellungen und einer Datenbank. Sie macht Vorschläge zur Entwicklung von Flächen im Rahmen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen. Als Planungsmodul des Landschaftsplans betrachtet sie weitestgehend flächenscharf und zum Teil flurstücksgenau mögliche Ausgleichsflächen.
Bei der Aufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) ist es gesetzlich vorgeschrieben (SächsNatSchG § 8; BauGB § 1a (2) Nr. 2), die Eingriffs- Ausgleichs-Thematik zu berücksichtigen. Im FNP werden Ausgleichsflächenpotenziale generalisiert und überschlägig beschrieben und Erkenntnisse der Ausgleichsflächenkonzeption in einem Beiplan mit dem Verweis auf den Landschaftsplan dargestellt. Der Landschaftsplan, als ökologische Grundlage des FNP, stellt die Ausgleichsflächen und -maßnahmen einschließlich ihrer geplanten, dem Ausgleich dienenden Flächennutzungen, im Vergleich dazu ausführlicher dar.
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Ausgleichsflächenkonzeption Karte der Suchräume
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