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Das Schutzgut Boden im Rahmen des Landschaftsplanes |
Der Landschaftsplan weist aus der Sicht des Bodenschutzes besonders schützenswürdige Areale aus. Als unverzichtbare Lebensgrundlage sind die natürlichen Böden generell zu erhalten und zu schützen.
Der Boden als oberste belebte Zone des lockeren Verwitterungsmaterials, das die festen Gesteine der Erdrinde bedeckt, hat als Lebensraum von Pflanzen und Tieren eine ökologische Funktion. Sein Wasserhaltevermögen mindert den Abfluss und reduziert so Hochwasserereignisse. Versickernde Niederschläge werden zu neuem Grundwasser. Dabei filtert der Boden zugleich Schadstoffe. Die Abgabe von Feuchte an die Luft beeinflusst das Stadtklima positiv. Ökonomische Bedeutung hat er als Standort der Pflanzenproduktion, Baugrund und Rohstofflieferant.
Natürliche Böden nehmen etwa die Hälfte des Leipziger Stadtgebietes ein. Der Sandlöß/Treibsand über Grund- und Endmoränen, der Auelehm in den Fluss- und Bachtälern der Weißen Elster, Pleiße, Luppe und Parthe und die Schluffböden der Talrinnen und Mulden, wie sie an der Nördlichen und Östlichen Rietzschke zu finden sind, sind die typischen Bodenarten. Ergebnisse der technogenen Bodenumgestaltung (z. B. Bodenabtrag durch den Bergbau) sind großflächig umgelagerte natürliche Schüttsubstrate oder künstliche Substrate der Aufschüttungsböden.
Die Schadstoffbelastung des Bodens, als Folge der industrialisierten Landwirtschaft, des motorisierten Verkehrs und des teilweise unkontrollierten Eintrags industrieller Abfallprodukte, stört in Teilen des Leipziger Stadtgebietes nachhaltig die Bodenfunktionen und kann auch das Grundwasser gefährden.
Großflächige Baumaßnahmen verursachen praktisch unwiederbringlich Verluste der natürlichen Bodendecke. Als Maßnahme des Bodenschutzes sollte die Nutzung brachgefallener ehemaliger Gewerbe- und Baugrundstücke Vorrang vor Erschließung neuer Flächen haben. Verkehrstrassen könnten ausgebaut werden, um Bodenverluste durch Trassenneubau einzuschränken. Generell ist eine flächensparende Bauweise zu bevorzugen, abgetragenes Bodenmaterial muss wieder eingebaut werden. Die Reinhaltung der Luft, eine umweltschonende Landwirtschaft und das Vermeiden, Trennen und sachgerechte Deponieren von Abfällen tragen ebenfalls zum Bodenschutz bei. Eingriffe in den Wasserhaushalt, wie sie z. B. bei Rohstoffabbau vorkommen, sollten vermieden werden. Filternde und abschirmende Vegetationsbestände sind zu erhalten und auszubauen. |
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Zielkonzept Boden im Landschaftsplan der Stadt Leipzig |
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