In den Landschaftsplan fanden verschiedene Fachplanungen des Naturschutzes, der Wasserwirtschaft und der Waldentwicklung Eingang. Er trifft flächendeckend Aussagen zu den Potenzialen Boden, Wasser, Klima/Luft, Arten/Biotope/Biodiversität, Landschaftsbild, Erholung sowie Kultur- und Sachgüter.Die Betrachtung der Schutzgüter leitet sich aus den Rechtsgrundlagen zum Landschaftsplan ab.
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