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Gebäudesicherung |
Angesichts begrenzter Ressourcen und oft fehlender rentabler Nutzungsmöglichkeiten ist eine stärkere Konzentration öffentlicher Aktivitäten auf die Sicherung städtebaulich und denkmalpflegerisch bedeutsamer Gebäude erforderlich. Hier ist ein Eingreifen der öffentlichen Hand durch hoheitliche Maßnahmen oder die Unterstützung durch Fördermittel notwendig. Der derzeitige Rückgang in der Nachfrage nach Wohn- und Gewerbeimmobilien und der damit verbundene hohe Leerstand kann nicht durch Förderung aufgefangen werden. Um diesen Zeitraum zu überbrücken und die Gebäude zu retten, sind Sicherungsmaßnahmen erforderlich, die mit Strategien zur Vermarktung gründerzeitlicher Objekte gekoppelt werden.
Von den 13.400 gründerzeitlichen Gebäuden, die 1990 erhebliche bauliche Mängel aufwiesen, sind Ende 2009 noch ca. 2.300 unsaniert. Davon besitzen etwa 400 Gebäude eine besondere städtebauliche und/oder denkmalpflegerische Bedeutung. Die meisten dieser Gebäude befinden sich zwar in einem baulich weniger guten Zustand, sind aber bisher nicht im Bestand gefährdet. Ca. 100 dieser städtebaulich und denkmalpflegerisch wichtigen Gebäude sind jedoch akut im Bestand gefährdet und bedürfen deshalb einer kurzfristigen Sicherung bzw. Sanierung.
Im Jahr 2005 hat die Stadt Leipzig deshalb ein Gebäudesicherungsprogramm beschlossen. In erster Priorität wurden 20 städtebaulich und denkmalpflegerisch bedeutsame Gebäude ausgewählt, an denen dringende Maßnahmen zum Erhalt notwendig waren (Prioritätenliste 1A, PDF 30 KB). 14 Objekte dieser Liste konnten bisher auch mit Unterstützung von Fördermitteln gesichert bzw. saniert werden.
Im Dezember 2006 wurde eine weitere Gebäudesicherungsliste mit 37 Gebäuden beschlossen (Prioritätenliste 2A, PDF 46 KB). Von dieser Liste konnten 22 Objekte mit Hilfe von Fördermitteln erhalten werden.
Um die Kontinuität des Verfahrens zu sichern, wurde am 25. März 2008 eine Nachfolgeobjektliste zur Priorität 2A mit 19 Objekten beschlossen (Liste Nachfolgeobjekte 2A, PDF 31 KB). Davon konnten bisher 9 Objekte gesichert/saniert werden.
Am 22.06.2010 beschloss die Dienstberatung des Oberbürgermeisters 60 weitere städtebaulich und denkmalpflegerisch wertvolle Gebäude, um deren Erhalt sich die Stadtverwaltung nunmehr verstärkt kümmert (sogen. 60er Liste).
Bisher konnten für die Maßnahmen im Rahmen des Gebäudesicherungsprogramms ca. 3,6 Mio. Euro Fördermittel eingesetzt werden.
Sollte Interesse am Erwerb eines Objektes bestehen, stellt das ASW gern den Kontakt zum Eigentümer her.
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Inselstraße 2 im Jahr 2010.
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Kontakt |
Postanschrift Stadt Leipzig Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung 04092 Leipzig
Hausanschrift Prager Straße 118 - 136 Haus C, Eingang C I und C III 04317 Leipzig
Sachgebietsleiterin Jana Naerlich
Telefon 0341 123-5486
Fax 0341 123-5407
E-Mail: asw@leipzig.de |
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Inselstraße 2 im Jahr 2006.
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