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Regionalplan Westsachsen |
Gemäß § 4 (1) Sächsisches Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) sind die Regionalen Planungsverbände als Träger der Regionalplanung verpflichtet, für ihre Planungsregion einen Regionalplan aufzustellen. Für den Raum Leipzig erfolgt die Planaufstellung durch den Regionalen Planungsverband Westsachsen. Mitglieder sind das Oberzentrum Leipzig sowie die Landkreise Nordsachsen und Leipzig.
Aufgaben
Der Regionalplan hat die Aufgabe, Ziele und Grundsätze aufzustellen, wie sich die Region in den kommenden 10 bis 15 Jahren entwickeln soll. Hierbei erstrecken sich die Themenbereiche von der Siedlungs-, Wirtschafts- und Verkehrsstruktur über den Naturschutz und die Landwirtschaft bis hin zur Erholung.
Ziele und Grundsätze
Die im Regionalplan festgelegten Ziele sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen zu beachten. An Ziele, die die Bauleitplanung betreffen, müssen die entsprechenden Pläne der Gemeinde (Bebauungspläne, Flächennutzungsplan) angepasst werden. Die im Regionalplan enthaltenen Grundsätze müssen bei gemeindlichen Planungen und Maßnahmen berücksichtigt werden (§ 4 (2) Raumordnungsgesetz). |
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Link |
Planungsverband Westsachsen mit weiteren Information zur Region, Regional-, Braunkohlenplanung
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Raumstrukturkarte aus dem Regionalplan
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Organisation und Ablauf
Hauptorgan des Regionalen Planungsverbandes ist die Verbandsversammlung. Stimmberechtigte Mitglieder sind die Landräte und der Oberbürgermeister der Stadt Leipzig sowie weitere Verbandsräte der Mitglieder. Von der Verbandsversammlung wird der Planungsausschuss gewählt, in den drei Vertreter der Stadt Leipzig entsendet werden. Der Planungsausschuss bereitet die Beratungen und Beschlüsse der Verbandsversammlung vor (Beschlüsse über Aufstellung, Fortschreibung und Änderung des Regionalplanes und der Braunkohlenpläne), erörtert vorgebrachte Bedenken und Anregungen zum Regionalplan, bereitet Stellungnahmen des Verbandes zu Planungen öffentlicher Planungsträger vor und gewährleistet eine Zusammenarbeit mit benachbarten Trägern der Regionalplanung.
Braunkohlenausschuss
Der Braunkohlenausschuss ist eine Erweiterung des Planungsausschusses. In diesem Ausschuss wird über die Braunkohlenpläne beraten. In ihnen werden vor allem Ziele formuliert für die Wiedernutzbarmachung von Tagebaurestlöchern und von deren Randbereichen, für die touristische Nachnutzung und für die Herstellung eines nachsorgefreien Gewässernetzes. Da die Tagebaubereiche insbesondere im Südraum Leipzig einen erheblichen Flächenanteil einnehmen, sind die Festsetzungen in den Braunkohlenplänen von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung der Stadtregion Leipzig. Ziel der Stadt Leipzig ist es, bei der Gestaltung der Bergbaufolgelandschaft sowohl ausreichend Spielraum für die Einordnung von Freizeiteinrichtungen zu lassen als auch Gebiete für die Entwicklung von Natur und Landschaft auszuweisen. |
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