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Ausgleichsbeträge in Sanierungsgebieten |
In den Jahren 1991 bis 2004 hat die Stadt Leipzig 15 Sanierungsgebiete im klassischen Verfahren förmlich festgelegt (Fördergebiete). Die Finanzierung der Sanierungsmaßnahmen wird im Bund-Länder-Programm „Städtebauliche Entwicklungs- und Sanierungsmaßnahmen“ gefördert. Von Eigentümern sind Ausgleichsbeträge, die der jeweiligen sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung entsprechen, zu entrichten.
In Leipzig wurde nach 1989 das Hauptaugenmerk auf die Rettung der gründerzeitlichen Bausubstanz gelegt. Mit der Umsetzung von insgesamt 575 Mio. € an Fördermitteln des Bundes, des Landes und der EU einschließlich der Eigenmittel der Stadt Leipzig (Stand 12/2009) und fast 1,5 Mrd. € Darlehen der Wohnungsbauförderung ist es gelungen, die meisten gründerzeitlichen Quartiere der Stadt so attraktiv zu entwickeln, dass diese ehemals benachteiligten Stadtgebiete heute starke Bevölkerungszuwächse verzeichnen.
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Neue Broschüre erschienen |
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Anschaulich und umfassend werden in der neuen Broschüre die gesetzlichen Bestimmungen und Grundlagen erörtert und die konkreten Auswirkungen der mittelfristig bevorstehenden Entlassung der 15 Sanierungsgebiete in Leipzig beschrieben. Mit der Neuauflage und Aktualisierung der Broschüre informiert das Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung über den gesetzlich vorgeschrieben Ausgleichsbetrag und die Möglichkeit der vorzeitigen Ablösung für die Grundstückseigentümer und die Stadt Leipzig.
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Häufig gestellte Fragen und wichtige Hinweise |
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