Mit dem Beschluss zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 am 20.05.2009 hat die Ratsversammlung der Stadt Leipzig die inhaltliche und formale Grundlage geschaffen für den künftigen zielgerichteten Einsatz der kommunalen Ressourcen und der Fördermittel von Bund und Freistaat Sachsen. Auf dieser Grundlage erfolgen seither die Beantragung und die Verwendung von Fördermitteln in den verschiedenen Programmen der städtebaulichen Erneuerung.
Damit verbunden ist eine Neuabgrenzung von Fördergebieten entsprechend den jeweiligen Bundes-Programmen der Städtebauförderung. Bei der neuen Fördergebietskulisse stehen im Fokus:
eine eindeutige räumliche Schwerpunktbildung und
die klare Abgrenzung von deutlich kleineren Fördergebieten, mit einem überschaubaren und realistischen Maßnahmebündel zum Erreichen der jeweiligen Gebietsziele.
Beide Magistralen sind in den fachübergreifenden Schwerpunkträumen des Stadtentwicklungskonzeptes mit Handlungspriorität aufgrund teilräumlicher Wirkung gekennzeichnet.
Stadtumbau Ost
Der Beschluss zur Neuabgrenzung der Fördergebiete für das Bund-Länderprogramm Stadtumbau Ost wird derzeit vorbereitet. Hier wird sich zukünftig auf die fachübergreifenden Schwerpunkträume des SEKo konzentriert. Das sind der Leipziger Westen, die Großsiedlung Grünau, Schönefeld und die Magistrale Georg-Schumann-Straße.
Die Georg-Schwarz-Straße, der Stannebeinplatz in Schönefeld und das Infozentrum Georg-Schumann-Straße