Die Förderprogramme der EU, des Bundes und des Landes sind für die Stadt Leipzig eine zentrale Grundlage für ihre Aktivitäten in der Stadterneuerung und im Stadtumbau. Der Schlüssel zum Erfolg der Stadterneuerung liegt in der sinnvollen Verbindung der unterschiedlichen Programme in den Fördergebieten. In der Kopplung von EU-Programmen mit Städtebaufördermitteln von Bund und Land entsteht ein Fördermittelmix, der praxistauglich ist und der eine nachhaltige Stadterneuerung ermöglicht.
Grundlage für die folgenden nationalen Bund- Länderprogramme der Stadterneuerung und des Stadtumbaus ist im Freistaat Sachsen die Verwaltungsvorschrift Städtebauliche Erneuerung (VwV-StBauE) PDF 150 KB vom 20.08.2009. |