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Richtlinien und Gesetze |
Städtebauförderung
Gesetzliche Grundlage der Städtebauförderung ist das Baugesetzbuch, insbesondere das Zweite Kapitel (Besonderes Städtebaurecht) Baugesetzbuch
Weitere geltende Rechtsvorschriften:
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen – VwV StBauE Download PDF VwV-StBauE
EFRE-Programm: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung und Förderung von Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen zur Umsetzung des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung - VwV Stadtentwicklung 2007 - 2013 Download VwV_Stadtentwicklung
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von sächsischen Kulturdenkmalen und zur Aus- und Fortbildung der Denkmalpflege - VwV-Denkmalförderung Download VwV-Denkmalförderung
Wohnungsbauförderung
Die Sächsische Aufbaubank ist Ansprechpartner für die Städtebauförderung sowie für die Eigentumsförderung und die Förderung des Mietwohnungsbaus.
Eine Übersicht über die Förderprogramme der SAB und der KfW-Förderbank finden Sie hier: Förderprogramme über SAB KfW-Förderung Bauen, Wohnen, Energie sparen
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