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Richtlinien und Gesetze


Städtebauförderung

Gesetzliche Grundlage der Städtebauförderung ist das Baugesetzbuch, insbesondere das Zweite Kapitel (Besonderes Städtebaurecht)
Baugesetzbuch

Weitere geltende Rechtsvorschriften:

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Förderung der Städtebaulichen Erneuerung im Freistaat Sachsen – VwV StBauE
Download PDF VwV-StBauE

EFRE-Programm: Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Durchführung und Förderung von Maßnahmen der nachhaltigen Stadtentwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen zur Umsetzung des Operationellen Programms des Freistaates Sachsen für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung - VwV Stadtentwicklung 2007 - 2013 Download VwV_Stadtentwicklung

Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von sächsischen Kulturdenkmalen und zur Aus- und Fortbildung der Denkmalpflege - VwV-Denkmalförderung
Download VwV-Denkmalförderung

Wohnungsbauförderung

Die Sächsische Aufbaubank ist Ansprechpartner für die Städtebauförderung sowie für die Eigentumsförderung und die Förderung des Mietwohnungsbaus.

Eine Übersicht über die Förderprogramme der SAB und der KfW-Förderbank finden Sie hier:
Förderprogramme über SAB
KfW-Förderung Bauen, Wohnen, Energie sparen

 
 
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