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Stadtentwicklungsplan Gewerbliche Bauflächen |
Der Stadtentwicklungsplan (STEP) Gewerbliche Bauflächen ist die planerische Zielkonzeption der Stadt Leipzig für die Entwicklung der "Gewerblichen Bauflächen" - also der Areale in Leipzig, die laut Baunutzungsverordnung (BauNVO) für "nicht erheblich belästigendes" sowie für "störendes Gewerbe" vorgesehen sind.
Er wurde - als Fortschreibung des STEP von 1999 - im Juli 2005 einstimmig durch die Ratsversammlung beschlossen. Diese Überarbeitung war notwendig geworden,
- um die seit 1998 eingemeindeten Gebiete zu berücksichtigen und
- Erfahrungen einzuarbeiten, die im Zuge der Flächenentwicklungen im Nordraum (BMW, Porsche), aber auch bei der Revitalisierung altindustrieller Flächen gemacht wurden.
Die Daten, die in die Überarbeitung des STEP eingeflossen sind, wurden im "Bericht zur Gewerbeflächenentwicklung" zusammengefasst.
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Inhalt |
Auf den folgenden Seiten finden Sie Informationen zu: Leitlinien Die Leitlinien beinhalten die "Richtschnur" für die Gewerbeflächenentwicklung.
Methodik Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung der Schritte und Instrumente, mit denen die Gewerbegebiete analysiert und bewertet wurden. Ziel war das Herausarbeiten räumlicher Schwerpunkte sowie der besonderen Stärken und Schwächen der Gebiete.
Zielplan Er stellt die Schwerpunkte der gewerblichen Flächenentwicklung dar. Dazu finden Sie zu jedem untersuchten Gebiet eine Beschreibung in Form des Gebietspasses.
Gebietseignung Mit der Gebietseignung erhalten Sie Aussagen zu jedem Gebiet, für welche Wirtschaftsgruppe(n) es sich besonders eignet. Die Ergebnisse sind in Karten- und Tabellenform aufbereitet.
Fazit Im Fazit werden Aussagen zum Handlungsbedarf sowie Flächenbedarf getroffen und Möglichkeiten dargelegt, die die Stadt Leipzig hat, die Flächenentwicklung zu fördern.
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Glossar
Bei unverständlichen Begriffen kann Ihnen das Glossar weiterhelfen. Dort sind gegenwärtig weit über 100 Begriffe verständlich erklärt. Falls weitere Begriffe unverständlich sein sollten und einer näheren Klärung bedürfen, setzen Sie uns bitte davon in Kenntnis. |
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