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Methodik |
Untersuchungsgegenstand:
- Gewerbliche Bauflächen und Mischgebiete (überwiegend gewerblich genutzt) größer 3 ha,
- noch unerschlossene Erweiterungsflächen
Planerische Grundlagen:
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Ansätze
Grundlage der Bewertung bildet eine detaillierte Analyse an Hand eines Kriterienkataloges. Er enthält die wichtigsten Eigenschaften des Standortes und zugleich die entscheidenden Anforderungen, die von den berücksichtigten Wirtschaftsbranchen an einen Standort gestellt werden.
Nachfragorientierung
Der STEP verfolgt die Strategie, Gewerbegebiete nachfragegerecht zu entwickeln. Dazu wurde - in Zusammenarbeit mit der Universität Leipzig - eine nutzungsbezogene Bewertung der Gebiete erarbeitet. Als Ergebnis liegt für jedes Gebiet die Aussage vor, für welche Wirtschaftgruppen es besonders geeignet ist. Plan der Gebietseignung >>>
Räumliche Handlungsschwerpunkte setzen (Zielkategorien)
Der STEP soll helfen, Schwerpunkte bei den Aktivitäten zur Entwicklung der Gebiete zu setzen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund knapper finanzieller Ressourcen und relativ großer Abhängigkeit von Fördermitteln von Bedeutung. Im Mittelpunkt stehen diejenigen Gewerbegebiete, in denen Maßnahmen notwendig sind, die aber zugleich auf Grund ihrer Eigenschaften eine positive Entwicklung erwarten lassen. Hierfür wurden die Untersuchungsgebiete an Hand ausgewählter Kriterien sogenannten Zielkategorien zugeordnet. Zielplan >>>
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Industrie- und Gewerbepark Leipzig-Nordost
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Übersicht der Bewertungs-methodik
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Grundprinzip der nutzungs-bezogenen Bewertung: Gegenüberstellen von Potenzial und Anforderungen
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Berücksichtigte Umweltbelange
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Stärkere Berücksichtigung der Umweltbelange
Die Umweltsituation beeinflusst immer stärker die Entwicklungschancen alter und neuer Gewerbegebiete. Für Erweiterungsflächen ohne rechtsverbindlichen Planungsstand wurde deshalb eine Umwelterheblichkeitsbeurteilung (UEB) durchgeführt. Sie wird im Landschaftsplan Leipzig für die überschlägige Beurteilung der Schutzgüter bei städtebaulichen Vorhaben verwendet. Die UEB ermöglicht eine Abschätzung absehbarer Beeinträchtigungsrisiken durch eine potenzielle gewerbliche Nutzung sowie die Eingrenzung des zu erwartenden Untersuchungsbedarfs im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP).
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