Grundaussagen zum Stadtentwicklungsplan |
5. Ergebnisse - Teilplan Stadterneuerung
Der Teilplan Stadterneuerung ist Bestandteil der Strategie "Neue Gründerzeit" und bewertet den Bestand der Gründerzeitquartiere hinsichtlich der Probleme, Potentiale und des Interventionsbedarfs und definiert Ziele für die Entwicklung der einzelnen Baublöcke. Dies sichert den zielgerichteten effizienten Einsatz der verfügbaren Ressourcen.
- Gebiete mit hinreichendem Sanierungsfortschritt und sozialer Stabilität benötigen als "Selbstläufer" keinen weiteren Einsatz von Erneuerungsinstrumenten. Investitionen im öffentlichen Raum können aber eine sinnvolle Abrundung des Sanierungsergebnisses darstellen.
- Erhaltungsorientierte Instrumente werden auf stadtstrukturell oder funktional prioritär zu erhaltende Gebäudezeilen und auf Erhaltungsgebiete konzentriert.
- Der Einsatz von strukturverändernden Instrumenten wird auf die Gebiete mit Umstrukturierungspriorität konzentriert.
- In Umstrukturierungsgebieten ohne Priorität werden keine Instrumente der Bestandsentwicklung eingesetzt. Erforderlich ist jedoch in besonderem Maße die soziale Begleitung der Umstrukturierung.
In Stadtteilen mit sehr starker Problemintensität sind kurzfristig Prozesse integrierter Stadterneuerung (u. a. Erarbeitung von Konzepten des Management und der Stadtteilentwicklung) einzuleiten.
Ergebnisse - Weitere Teilpläne
Durch die Erarbeitung von weiteren Teilplänen (insbesondere Großsiedlungen) werden die marktrelevanten Segmente des Wohnungsangebotes in die Strategie des Stadtentwicklungsplans Wohnungsbau und Stadterneuerung einbezogen.
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