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ÖPNV - SPNV |
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Nach der Neuordnung des Eisenbahnwesens (Bahnreform) zum 1. Januar 1994 erhielten die einzelnen Bundesländer die Zuständigkeit für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Der Freistaat Sachsen entschloß sich, die Planung, Organisation und Ausgestaltung (Aufgabenträgerschaft) des ÖPNV an die Landkreise und Kreisfreien Städte oder deren Zusammenschlüsse (Zweckverbände) zu übertragen. Abweichend von dieser allgemeinen Regelung blieb vorerst der Freistaat Sachsen für den Teil Schienenpersonennahverkehr (SPNV) selbst Aufgabenträger.
Seit 1998 hat diese Aufgabe nun der Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL), in dem sich die Stadt Leipzig und die Landkreise Leipzig und Nordsachsen zusammengeschlossen haben. Um aussagefähige Planungsunterlagen zu erhalten und die Belange des ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge sicherzustellen, sind alle Aufgabenträger durch das Sächsische ÖPNV-Gesetz verpflichtet wurden, Nahverkehrspläne zu erarbeiten. |
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Ziele |
Der im Jahr 1998 beschlossene und 2007 fortgeschriebene Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig fasst die vorliegenden Planungen zum ÖPNV zusammen. Insofern ist er eine Fortschreibung und Konkretisierung der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Verkehrspolitischen Leitlinien im Teil Nahverkehr. Er verfolgt das Ziel, dem ÖPNV Vorrang gegenüber dem Motorisierten Individualverkehr (MIV) einzuräumen und somit eine Erhöhung des Anteils des Umweltverbundes am Modalsplit zu erreichen. Dies geschieht durch den Ausbau des S-Bahn-Netzes, den bedarfsorientierten Ausbau des Straßenbahnnetzes zum Stadtbahnnetz, der Schaffung eines flächendeckenden Tarif- und Verkehrsverbundes und viele weitere Maßnahmen. Der im Jahr 2008 beschlossene Nahverkehrsplan des ZVNL beschreibt die Entwicklung im SPNV. |
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Betrauung |
Am 28. Oktober 2009 hat der Stadtrat die Richtlinie zum Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im ÖPNV in der Stadt Leipzig beschlossen und gleichzeitig die Leipziger Verkehrsbetriebe bis zum 31.12.2028 mit der Erbringung von Verkehrsleistungen in Leipzig betraut. Die LVB erhält durch die vorliegende Betrauung eine langfristige Sicherheit, ÖPNV-Leistungen im Stadtgebiet Leipzig erbringen zu können. Die Verbesserung der rechtlichen Grundlage der Verkehrsleistungsfinanzierung erhöht diese Sicherheit zusätzlich. Gleichzeitig wird der LVB ein Anreiz zur weiteren Verbesserung ihrer Wirtschaftlichkeit gegeben. |
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Finanzierung |
Der Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) regelt die Finanzierung der Leipziger Verkehrsbetriebe. Die Finanzierung des ÖPNV wird derzeit vollständig innerhalb des LVV-Konzerns erbracht. Dies korrespondiert mit der Aufrechterhaltung des steuerlichen Querverbundes, der über entsprechende Ergebnisabführungsverträge zwischen der LVV und ihren Tochtergesellschaften einerseits die Ertragssteuerneutralität auf Holding-Ebene absichert, andererseits die angesprochene Umsatzsteuerneutralität durch Einlagenfinanzierung der LVB sicherstellt. Würden diese steuerlichen Vorteile wegfallen, stünden für die Finanzierung des ÖPNV in der Stadt Leipzig erheblich weniger Mittel zur Verfügung. |
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