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ÖPNV - SPNV

Hauptbahnhof Leipzig
Hauptbahnhof Leipzig

Nach der Neuordnung des Eisenbahnwesens (Bahnreform) zum
1. Januar 1994 erhielten die einzelnen Bundesländer die Zuständigkeit für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Der Freistaat Sachsen entschloß sich, die Planung, Organisation und Ausgestaltung (Aufgabenträgerschaft) des ÖPNV an die Landkreise und Kreisfreien Städte oder deren Zusammenschlüsse (Zweckverbände) zu übertragen. Abweichend von dieser allgemeinen Regelung blieb vorerst der Freistaat Sachsen für den Teil Schienenpersonennahverkehr (SPNV) selbst Aufgabenträger.

Seit 1998 hat diese Aufgabe nun der Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig (ZVNL), in dem sich die Stadt Leipzig und die Landkreise Leipziger Land, Delitzsch, Muldentalkreis, Torgau-Oschatz und Döbeln zusammengeschlossen haben. Um aussagefähige Planungsunterlagen zu erhalten und die Belange des ÖPNV als Aufgabe der Daseinsvorsorge sicherzustellen, sind alle Aufgabenträger durch das Sächsische ÖPNV-Gesetz verpflichtet wurden, Nahverkehrspläne zu erarbeiten.

 
 

Ziele

Der im Jahr 1998 beschlossene Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig fasst die vorliegenden Planungen zum ÖPNV zusammen. Insofern ist er eine Fortschreibung und Konkretisierung der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Verkehrspolitischen Leitlinien im Teil Nahverkehr. Er verfolgt das Ziel, dem ÖPNV Vorrang gegenüber dem Motorisierten Individualverkehr (MIV) einzuräumen und somit eine Erhöhung des Anteils des Umweltverbundes am Modalsplit zu erreichen. Dies geschieht durch den Ausbau des S-Bahn-Netzes, den bedarfsorientierten Ausbau des Straßenbahnnetzes zum Stadtbahnnetz, der Schaffung eines flächendeckenden Tarif- und Verkehrsverbundes und viele weitere Maßnahmen. Der im Jahr 2000 beschlossene Nahverkehrsplan des ZVNL beschreibt die Entwicklung im SPNV.

 

Finanzierung

Der Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) regelt die Finanzierung der Leipziger Verkehrsbetriebe. Damit besitzt die Stadt Leipzig ein detailliertes Handlungskonzept zur Planung, Ausgestaltung und Verbesserung des ÖPNV. Diesem Vertrag liegt ein neuer Ansatz zur Finanzierung von Verkehrsleistungen zugrunde. Bislang ist es bundesweit üblich, dass der Aufgabenträger bei den Verkehrsunternehmen eine Betriebsleistung bestellt, gemessen in Wagen- oder Zugkilometer. Grundgedanke des VLFV ist die Finanzierung der echten Verkehrsleistung für die Leipziger Bürger; d.h. die LVB erhalten für Ihre Leistungen neben ihren Eigeneinnahmen einen von der Zahl der Fahrgäste abhängigen Zuschuss. Finanzierungsmaßstab ist deshalb nicht die Zahl der verkehrenden Straßenbahnen und Busse, sondern die Beförderungsleistung, also wieviel Personen den ÖPNV tatsächlich benutzt haben. Dadurch lassen sich die kommunal- und verkehrspolitischen Ziele der Stadt zur Förderung des ÖPNV besser als bislang verwirklichen, da

  • die eingesetzten Finanzmittel den Bürgern Leipzigs wirklich zugute kommen und den Verkehrsbetrieb motivieren sowie
  • die Nahverkehrsfinanzierung als Steuerungsinstrument des Aufgabenträgers hinsichtlich der Bedienungsqualität dient, ohne den Verkehrsbetrieb in seiner unternehmerischen Freiheit einzuschränken.
 

Aktuell

Der Entwurf des Nahverkehrsplans war Gegenstand einer umfangreichen Beteiligung der Öffentlichkeit, der Aufgabenträger und Verkehrsunternehmen im Raum Leipzig sowie weiterer Behörden und Träger öffentlicher Belange. Er soll nun noch vor der Sommerpause vom Stadtrat verabschiedet werden.

 
 
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