Fütterungsverbot an stehenden Gewässern im öffentlichen Raum
Die Stadt Leipzig hat als untere Wasserbehörde auf der Grundlage des Sächsischen Wassergesetzes eine Allgemeinverfügung zum Fütterungsverbot (PDF 45 kB) erlassen. Die für wild lebende Wasservögel am Kulkwitzer See und allen anderen stehenden Gewässer im öffentlichen Raum der Stadt Leipzig geltende Regelung wurde am 16. Dezember 2010 vom Stadtrat beschlossen. Wirksam wird die Allgemeinverfügung mit ihrer Veröffentlichung im Leipziger Amtsblatt Nr. 24/2010 ab 27. Dezember.
Die Lebensgrundlage Wasser ist im Interesse der Allgemeinheit und zum Wohle des Einzelnen nach dem Grundsatz der Vorsorge zu schützen, insbesondere in seinen natürlichen Eigenschaften zu erhalten und zu sichern. Die Fütterung wild lebender Wasservögel beeinträchtigt die Wasserbeschaffenheit der Gewässer teilweise erheblich. Auf diese mit dem Füttern der Wasservögel verbundenen Beeinträchtigungen wurde in der Vergangenheit bereits vielfach mittels Veröffentlichungen hingewiesen, ohne den gewünschten Erfolg in ausreichendem Maße zu erzielen. Auf der Grundlage der Allgemeinverfügung können nunmehr Fütterungen wild lebender Wasservögel als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Das Amt für Umweltschutz wird die Einhaltung des Fütterungsverbotes durch regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen überwachen.