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Klimaschutz in Deutschland

 

Deutschland strebt CO2-Reduzierung um 40 % an

„Die Bundesregierung hat vorgeschlagen, dass sich die EU bereit erklärt, ihre Treibhausgase bis zum Jahr 2020 um 30 % gegenüber dem Basisjahr 1990/95 zu reduzieren. Unter dieser Voraussetzung wird Deutschland einen Minderungsbeitrag von 40 % anstreben.“ - so das langfristige Ziel der deutschen Klimapolitik.

Die nationalen Maßnahmen im einzelnen:


 

Klimaschutz für Kommunen - Eine freiwillige Aufgabe

Es existiert derzeit kein gesetzlich festgelegtes Klimaschutzziel für die Kommunen. Damit ist der Klimaschutz bei den Städten und Gemeinden gegenüber Personal und Haushalt und anderen gesetzlichen Pflichtaufgaben eine nachgeordnete Aufgabe.

Stellen sich Kommunen - wie Leipzig - jedoch einem Klimaschutzziel, ist eine Selbstbindung durch Stadtratsbeschlüsse und die Aktivierung aller Interessengruppen zum gemeinsamen Handeln erforderlich.

 


Wichtige Gesetze für den Klimaschutz in Deutschland

  • Energiewirtschaftsgesetz – EnWG vom 7. Juli 2005;

  • Energieeinsparungsgesetz – EnEG vom 1. September 2005;

  • Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG vom 25. Oktober 2008;

  • Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz – EEWärmeG vom 7. August 2008;

  • Energieeinsparverordnung – EnEV vom 29. April 2009.

 
 
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Starke Bewölkung über dem Cospudener See

Was die Stadt Leipzig tut und wie Sie als Bürger mithelfen können, erfahren Sie auf den folgenden Seiten:
  

 
 
 

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